Komarnizki wurde nicht zu den Strafverfolgungsbehörden eingeladen und nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Die Anwältin hat eine Erklärung abgegeben.

Komarnizki wurde nicht zu den Strafverfolgungsbehörden eingeladen und nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Die Anwältin hat eine Erklärung abgegeben
Komarnizki wurde nicht zu den Strafverfolgungsbehörden eingeladen und nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Die Anwältin hat eine Erklärung abgegeben

Nach Angaben der Anwältin Tetyana Goncharuk hat Denis Komarnitsky bis zum 10. Februar 2025 keine verfahrensrechtlichen Dokumente und Einladungen im strafrechtlichen Verfahren erhalten, wie von NABU und SAP mitgeteilt.

Die Anwältin betonte, dass die Ermittler von NABU und die Staatsanwälte von SAP sich in Bezug auf das strafrechtliche Verfahren nicht an ihren Mandanten gewandt haben und er nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Tetyana Goncharuk nimmt an der Durchführung von Ermittlungs- und Verfahrenshandlungen im Verfahren mit dem Datum Nr. ….154 vom 06.02.2025 teil. Sie hat sich mehrere Male an den Ermittler Volodymyr Urazovskyi mit Fragen zur Festnahme oder Ladungen für Komarnitsky bei NABU oder SAP gewandt und sich auf Beiträge aus Telegram-Kanälen berufen. Urazovskyi bestätigte, dass die Befugnisse der Anwältin in die Ermittlungsunterlagen des Verfahrens bei NABU aufgenommen werden, und man ihr über alle Ladungen oder die Durchführung von Verfahrenshandlungen in Bezug auf Komarnitsky informieren wird.

Derzeit hat Tetyana Goncharuk keine solchen Mitteilungen von NABU erhalten.

Neue Informationen über die Ladung

Am 10. Juni 2025 nach 17:00 Uhr erhielt die Anwältin eine Antwort von NABU, dass eine Mitteilung und Ladung an Komarnitsky an seine Wohnadresse gesendet wurde. In dem Schreiben wurde auch angegeben, dass der Anwältin vorgeschlagen werden sollte, Komarnitsky einzuladen, um zu NABU zu erscheinen, um an den Verfahrenshandlungen teilzunehmen. Gleichzeitig fand zuvor eine Pressekonferenz der NABU-Leitung statt, bei der festgestellt wurde, dass Komarnitsky zur Fahndung ausgeschrieben ist, ohne dass er zu den Strafverfolgungsbehörden geladen wurde und ohne dass ihm verfahrensrechtliche Dokumente übergeben wurden. Dadurch dokumentiert die NABU-Leitung prozessuale Verstöße und Unobjektivität der Ermittler in diesem strafrechtlichen Verfahren.


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