Wohin kann man mit ukrainischem COVID-Zertifikat reisen?.

Wohin kann man mit ukrainischem COVID-Zertifikat reisen?
Wohin kann man mit ukrainischem COVID-Zertifikat reisen?

Ukrainische Touristen, die Reisen in EU-Länder oder andere Länder planen, sollten die Quarantänebestimmungen überprüfen.

In jedem Land gelten Einschränkungen. Es ist auch wichtig zu überprüfen, wo ukrainische digitale COVID-Impfzertifikate anerkannt werden.

Die Ukraine hat sich dem europäischen System digitaler COVID-Impfzertifikate angeschlossen. Das bedeutet, dass ukrainische COVID-Zertifikate aus der 'Diia'-App in EU-Ländern anerkannt werden.

Auch 32 Länder außerhalb der EU nehmen am System teil und erkennen ukrainische digitale COVID-Zertifikate an.

Das 'Diia'-System generiert ein Zertifikat mit QR-Code in ukrainischer und englischer Sprache in elektronischer Form für das Smartphone oder als PDF-Datei zum Download, das vor der Reise ausgedruckt werden muss.

Für die Reise können Sie Ihr COVID-Zertifikat in beliebiger Form mitnehmen. Im Zielland wird es über den QR-Code überprüft.

Das Impfzertifikat für Reisen wird 14 Tage nach Abschluss der Impfserie wirksam. Beispielsweise kann eine Person, die am 1. Februar die letzte Impfung erhalten hat, ab dem 15. Februar das Zertifikat für Reisen verwenden.

Die EU hat die Gültigkeitsdauer der COVID-Zertifikate nach vollständiger Impfung von einem Jahr auf 270 Tage verkürzt.

Die Gültigkeitsdauer des COVID-Zertifikats kann um weitere 270 Tage verlängert werden. Dafür ist eine Auffrischimpfung erforderlich. Die Ukraine erlaubt solche Impfungen und stellt COVID-Zertifikate mit verlängerter Gültigkeitsdauer aus.

Auf der Website finden Sie eine Arbeit im Ausland.

Wenn ein Land das ukrainische COVID-Impfzertifikat nicht anerkennt, kann der Tourist ein internationales Impfzertifikat vom Hausarzt erhalten, das Informationen in ukrainischer und englischer Sprache enthält.

Nicht alle Länder erkennen Impfzertifikate an, wenn die Person im Ausland geimpft wurde. In diesem Fall kann ein PCR-Test vor dem Abflug und nach der Ankunft erforderlich sein.

In der EU bezieht sich die Vereinheitlichung nur auf die Anerkennung digitaler COVID-Impfzertifikate und deren Überprüfung.


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