Internationales Verzeichnis von Verlusten: Ukrainern können ab heute in "Diia" Anträge stellen.

Internationales Verzeichnis von Verlusten: Ukrainern können ab heute in
Internationales Verzeichnis von Verlusten: Ukrainern können ab heute in "Diia" Anträge stellen

Ukrainer können Anträge im internationalen Verlustregister stellen

Ab heute haben alle Bürger der Ukraine die Möglichkeit, Anträge im internationalen Verlustregister in Den Haag zu stellen, das die Grundlage für zukünftige Zahlungen bildet. Dies teilte Michail Fedorow, Minister für digitale Transformation, mit.

«Wenn Ihr Eigentum durch die russische Aggression beschädigt oder zerstört wurde, füllen Sie einen Antrag im internationalen Verlustregister auf der "Diia"-Website aus», heißt es in der Mitteilung.

Zuvor musste man sein Eigentum im staatlichen Register für Sachenrechte an Immobilien (GPRPI) registrieren und ein Gutachten über das beschädigte Eigentum vorlegen, um einen Antrag stellen zu können. Die System wurde jedoch verbessert, und jetzt hat jeder die Möglichkeit, den Service zu nutzen, auch wenn:

  • das Eigentumsrecht nicht im Register für Sachenrechte registriert ist;
  • es keine Schadensgutachten der lokalen Behörden gibt und kein Antrag im Programm "eRecovery" gestellt wurde;
  • das Eigentum sich in vorübergehend besetzten Gebieten oder in Kriegsgebieten befindet.

Sie können den Antrag auf der "Diia"-Website über den Link stellen.

Zur Erinnerung: Der Premierminister der Ukraine, Denys Shmyhal, hatte zuvor angekündigt, dass Ukrainer ab August noch bis zu 12 neuen Kategorien im Internationalen Register für Verluste Anträge stellen können.

Bis zum 3. April haben bereits 200 Bürger der Ukraine Anträge auf Entschädigung gestellt.


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