Gewalt gegen Kinder im Rehabilitationszentrum in der Region Lwiw. Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft.

Gewalt gegen Kinder im Rehabilitationszentrum in der Region Lwiw. Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft
Gewalt gegen Kinder im Rehabilitationszentrum in der Region Lwiw. Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft

Missbrauch im Kinderbildungs- und Rehabilitationszentrum der Region Lwiw

Ombudsmann Dmitri Lubinez informierte, dass im Kinderbildungs- und Rehabilitationszentrum in der Region Lwiw wahrscheinlich physische, psychologische und sexuelle Gewalt gegen Kinder verübt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf diesen Vorfall reagiert und ein Strafverfahren eingeleitet.

«Unter der prozessualen Leitung der Jugendstaatsanwälte der Bezirksstaatsanwaltschaft Pustomytow wurde eine Vorermittlung im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch eines Minderjährigen eingeleitet (Abs. 3 Art. 153 des ukrainischen Strafgesetzbuches)», heißt es in der Erklärung.

Die Generalstaatsanwaltschaft stellt fest, dass im Bildungs- und Rehabilitationszentrum in der Region Lwiw wahrscheinlich physische, psychologische und sexuelle Gewalt gegen die Anstaltspflegekinder verübt wurde. Derzeit sind die Kinder an einem sicheren Ort untergebracht und es werden dringende Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt.

Es sei daran erinnert, dass Dmitri Lubinez berichtet hat, dass im Rehabilitationszentrum in der Region Lwiw Kindesmisshandlungen stattgefunden haben. Nach seinen Angaben beherbergt dieses Zentrum die am stärksten gefährdeten Kategorien von Waisenkindern: diejenigen, die elternlos sind; diejenigen, die sich in schwierigen Lebensumständen befinden; Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Auch in der Region Poltawa im Dorf Kotelwa erhielten die Eltern von Jugendlichen, die Minderjährige misshandelt und sexuell missbraucht haben, nur eine Geldstrafe in Höhe von 850 Griwna. 

Außerdem hat in Odessa eine Frau nachts ihre 2-jährige Nichte misshandelt und dies live in sozialen Netzwerken übertragen, um möglichst viele Follower anzuziehen. Die Strafverfolgungsbehörden haben das Mädchen aus der Familie genommen.


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