Haftbefehl gegen Nord-Stream-Sprengungsverdächtigen bestätigt.
Bundesgerichtshof bestätigt Untersuchungshaft
Nach Angaben von TSN.ua: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Untersuchungshaft für Sergej Kusnezow aufrechterhalten. Der Mann, der der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines verdächtigt wird, war Ende November 2025 von Italien an Deutschland ausgeliefert worden. Das Gericht sah ein hohes Fluchtrisiko als gegeben an und lehnte einen Haftprüfungsantrag der Verteidigung ab. Kusnezow bleibt damit in Untersuchungshaft.
Vorwürfe und rechtliche Einordnung
Die Anklage wirft Kusnezow vor, am 26. September 2022 an der Sprengung von drei Strängen der Pipeline beteiligt gewesen zu sein. Die Sprengsätze sollen von der Yacht 'Andromeda' aus platziert worden sein. Ihm werden folgende Straftaten zur Last gelegt:
- verfassungsfeindliche Sabotage;
- Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion;
- schwere Zerstörung von Bauwerken.
Deutschland behandelt den Fall als schweren kriminellen Akt, da es sich bei den Pipelines um zivile Infrastruktur handelte und die Operation im Geheimen stattfand. Die Verteidigung hatte versucht, die Haft mit Verweis auf einen angeblichen 'funktionalen Immunitätsschutz' und ein 'Kombattantenprivileg' anzufechten. Das Gericht wies diese Argumentation als unbegründet zurück.
Der Fall hat internationale Bedeutung, da die Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines erhebliche politische und wirtschaftliche Folgen für Europa hatte.
Er spiegelt die angespannte Sicherheitslage in der Region und die Vulnerabilität kritischer Energieinfrastruktur wider. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird aufmerksam verfolgt werden, auch im Hinblick auf die deutsch-italienischen Justizbeziehungen und die internationale Aufarbeitung des Anschlags.
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