Bis 1. April 2026: Diese Amtsträger in der Ukraine müssen eine Vermögenserklärung abgeben.
Neue Frist für Vermögensoffenlegungen tritt in Kraft
Nach Angaben von Novyny.live: Für bestimmte Amtsträger in der Ukraine beginnt am 1. Januar 2026 eine neue Phase der Vermögensoffenlegung. Sie müssen eine Erklärung für das abgelaufene Jahr 2025 bis spätestens zum 1. April 2026 beim zuständigen Amt einreichen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem ukrainischen Gesetz 'Über die Verhütung von Korruption'. Die Regelung gilt unabhängig vom Kriegsrecht und unterstreicht den hohen Stellenwert von Transparenz in Krisenzeiten.
Wer ist zur Abgabe verpflichtet?
Zur Abgabe einer Vermögenserklärung sind unter anderem folgende Personengruppen verpflichtet:
- Minister
- deren Stellvertreter
- Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums
- Mitglieder von militärärztlichen und fliegerärztlichen Kommissionen
- Wehrdienstleistende in territorialen Rekrutierungszentren
Die Pflicht betrifft alle genannten Personen auch während des Kriegsrechts.
Die Einhaltung der Fristen und Vorgaben überwacht das Nationale Agentur für Korruptionsprävention (NAZK). Die Behörde betont die zwingende Notwendigkeit einer pünktlichen Einreichung, insbesondere für Angehörige der Streitkräfte. Dieses Verfahren dient der Vorbeugung von Korruption und soll für mehr Offenheit im Handeln von Staatsbediensteten sorgen. Solche Maßnahmen sind ein zentraler Baustein, um in schwierigen Zeiten das öffentliche Vertrauen in staatliche Institutionen zu erhalten und zu stärken.
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