PESEL UKR: Polen hat neue Anforderungen an Dokumente für die Einreise ukrainischer Kinder eingeführt.

PESEL UKR: Polen hat neue Anforderungen an Dokumente für die Einreise ukrainischer Kinder eingeführt
PESEL UKR: Polen hat neue Anforderungen an Dokumente für die Einreise ukrainischer Kinder eingeführt

Ukrainern wurde mitgeteilt, wie sie die Grenze mit minderjährigen Kindern überschreiten können, die sich in Polen unter vorübergehendem Schutz (PESEL UKR) befinden.

Aufgrund des Krieges mussten viele ukrainische Familien ihre Heimat verlassen und vorübergehenden Schutz in Nachbarländern, insbesondere in Polen, suchen. Für diejenigen, die in Polen den Status des vorübergehenden Schutzes (PESEL UKR) erhalten haben, wird die Frage der Grenzüberquerung mit Minderjährigen besonders relevant.

Für Ukrainer, die in Polen vorübergehenden Schutz haben (PESEL UKR), werden beim Überqueren der polnischen Grenze zwei Dokumente benötigt:

  • elektronische Bescheinigung Diia.pl in der mobilen App mObywaltel
  • gültiger Reisepass

Ukrainer in Polen

Genau diese Dokumente berechtigen zur Einreise nach Polen sowie zur Bewegung in andere Länder der Schengen-Zone.

Wichtig! Die schriftliche Bescheinigung zur Vergabe der PESEL UKR-Nummer, die Sie von der polnischen Verwaltung (urzędzie) erhalten haben, ist nicht ausreichend für die Einreise. Dieses Dokument wird von den Grenzschutzbeamten nicht als Grundlage für die Einreise anerkannt.

Beachten Sie, dass die Anwendung von Personen ab 18 Jahren und von minderjährigen Kindern im Alter von 13-18 Jahren heruntergeladen werden kann.

Für Kinder unter 13 Jahren muss ein Elternteil/gesetzlicher Vormund (der das Antragsformular für die Zuteilung der PESEL UKR-Nummer für das Kind gestellt hat) die Daten des Kindes in sein Diia.pl-Profil hochladen.

Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie unter folgendem Link: muss auch berücksichtigt werden, dass wenn ein Elternteil (Vormund), in dessen Profil die Daten des unter 13-jährigen Kindes hochgeladen wurden, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, die elektronische Bescheinigung Diia.pl nicht nur für ihn, sondern auch für das Kind ungültig wird.

In diesem Fall hat ein Elternteil (Vormund) des Kindes das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis für das Kind auf der Grundlage der Familienzusammenführung zu erhalten (gemäß Artikel 42 Absatz 13 des Sondergesetzes vom 12. März 2022 über die Hilfe für die Bürger der Ukraine im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Gebiet dieses Staates).

Zudem ist es wichtig zu bedenken, dass die Bürger, die einen Aufenthaltstitel beantragt haben und den entsprechenden Plastikausweis noch nicht erhalten haben, ihren UKR-Status jederzeit verlieren können. Demzufolge auch das Recht auf die Einreise nach Polen gestützt auf Diia.pl.

Dies kann geschehen, da die Aufhebung des vorübergehenden Schutzes (PESEL UKR) am Tag der positiven Entscheidung (decyzji) über die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in Polen (zezwolenia na pobyt) erfolgt und nicht bei Erhalt der Plastikaufenthaltsgenehmigung, die das Vorliegen dieser Genehmigung bestätigt. Die Abteilungen für Ausländerangelegenheiten der Woiwodschaftsverwaltungen informieren nicht über das Datum der Entscheidung.

Daher müssen begleitende Personen, die minderjährige Kinder über die Grenze von Polen in die Ukraine oder von der Ukraine nach Polen begleiten (volljährige Verwandte oder Bekannte), ein notariell beglaubigtes Mandat/Erlaubnis zur Ausreise des Kindes aus dem Ausland von beiden Eltern oder von jedem einzeln vorlegen.

Es sei daran erinnert, dass in Polen ein massiver Anstieg von Anträgen ukrainischer Bürger auf internationalen Schutz verzeichnet wurde.


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