Früher Ruhestand: Wer in der Ukraine hat das Recht und was man wissen sollte.

Früher Ruhestand: Wer in der Ukraine hat das Recht und was man wissen sollte
Früher Ruhestand: Wer in der Ukraine hat das Recht und was man wissen sollte

Der Rentenexperte Sergei Korobkin erzählte, wie Renten gemäß Listen Nr. 1 und Nr. 2 für Arbeitnehmer in schweren und schädlichen Betrieben festgesetzt werden. Er wies darauf hin, dass es viele Berufe gibt, die zum vorzeitigen Ruhestand berechtigen.

"Je nach Art der Tätigkeit kann das Rentenalter um 5-10 Jahre oder in einigen Fällen sogar mehr reduziert werden," bemerkte Korobkin.

In der Liste Nr. 1 wird die Rente ab dem 50. Lebensjahr festgesetzt. Männer müssen eine Gesamtdienstzeit von 25 Jahren haben, davon 10 Jahre unter günstigen Bedingungen. Frauen benötigen eine Gesamtdienstzeit von 20 Jahren, davon 7,5 Jahre unter günstigen Bedingungen.

In der Liste Nr. 2 wird die Rente ab dem 55. Lebensjahr festgesetzt. Männer benötigen eine Gesamtdienstzeit von 30 Jahren, davon 12,5 Jahre gemäß Liste Nr. 2. Frauen benötigen 25 Jahre Gesamtdienstzeit, davon 10 Jahre unter günstigen Bedingungen.

Zulagen für Dienstzeit in der Ukraine / Foto: kiplinger.com

"Wenn die günstige Dienstzeit weniger als angegeben ist, aber mindestens die Hälfte der erforderlichen Menge vorliegt, kann das Rentenalter dennoch um mehrere Jahre reduziert werden," erklärte der Experte.

Korobkin betonte die Bedeutung der Zertifizierung von Arbeitsplätzen für den Erhalt einer günstigen Dienstzeit nach 1992: "Eine günstige Dienstzeit wird nur berücksichtigt, wenn alle 5 Jahre eine Zertifizierung der Arbeitsplätze im Unternehmen durchgeführt wurde. Wenn keine Zertifizierung durchgeführt wurde, verliert eine Person das Recht auf eine günstige Rente."

Für Metallurgen und Bergleute ist ein Renteneintritt unabhängig vom Alter bei einer Dienstzeit von 25 Jahren gemäß Liste Nr. 1 vorgesehen. Es gibt auch separate Vergünstigungen für Bergleute.

Was die Rentenberechnung betrifft, bemerkte Korobkin: "Für jedes volle Jahr Arbeit gemäß Liste Nr. 1 wird ein weiteres Jahr zur Dienstzeit hinzugefügt". Für Bergleute mit ausreichender untertägiger Dienstzeit kann die Rente 80% des Gehalts betragen.


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