Reserv+ zeigt erneut den Status "Gesucht" nach Zahlung der Geldstrafe an: So beheben Sie den Fehler.
Im Juli startete die Beta-Testphase einer neuen Funktion in 'Reserv+', die es Wehrpflichtigen ermöglicht, nur die Hälfte der Geldstrafe zu zahlen. Das alles kann online erledigt werden, aber leider erscheint nach der Zahlung gelegentlich erneut der Status 'Gesucht' in der Anwendung.
So zahlen Sie eine Geldstrafe in 'Reserv+'
Wenn Sie bestraft wurden, erscheint eine rote Leiste mit einer Nachricht von der TSK über die Absicht, Sie zu suchen. Um die Geldstrafe zu bezahlen, müssen Sie zum Abschnitt 'Geldstrafen online' gehen und einen Antrag auf Anerkennung des Verstoßes stellen. Danach wird Ihnen angeboten, die Rechnung über die Bank oder 'Privat24' zu bezahlen. Nach der Zahlung sollte der Status 'Gesucht' innerhalb von 3–5 Tagen verschwinden.
Warum kann nach der Zahlung der Geldstrafe erneut Informationen über die Suche erscheinen?
Gründe für die erneute Suche:
- technische Mängel des Systems: die Aktualisierung der Daten kann einige Zeit in Anspruch nehmen;
- Fehlendes Beseitigen des Grundes: wenn Sie nach der Zahlung der Geldstrafe erneut gegen die Regeln verstoßen haben;
- falsche Berechnung der Geldstrafe ohne Beschluss der TSK.
Was tun, wenn Sie erneut als gesucht erklärt werden:
- Aktualisieren Sie die Daten in 'Reserv+', wenn sich der Status innerhalb von 24 Stunden nicht geändert hat, versuchen Sie es erneut;
- Überprüfen Sie den Abschnitt 'Geldstrafen' auf den Beschluss von der TSK: ohne Bestätigung ist eine Zahlung nicht ratsam;
- Reichen Sie einen Antrag auf Aussetzung der Suche mit dem Zahlungsbeleg bei der TSK und dem SP ein, und wenn Ihnen die Aussetzung verweigert wird, wenden Sie sich an das Gericht;
- Wenn der Fall kompliziert ist (zum Beispiel, wenn Sie im Ausland sind), konsultieren Sie einen Militäranwalt.
Experten raten dazu, Vorladungen nach einer Geldstrafe nicht zu ignorieren und zweifelhafte Anwendungen zur Sicherheit zu vermeiden. Anwalt Jurij Ajvazjan erklärte, wie man einer Suche ohne Gericht entgehen kann. Außerdem erinnern wir daran, dass die TSK nicht das Recht hat, Wehrpflichtige zu suchen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie keine Benachrichtigung erhalten haben.
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