Das Gericht hat eine Mitarbeiterin des Back-Office im Midas-Fall verhaftet: Bedingungen für die Freilassung.

Das Gericht hat eine Mitarbeiterin des Back-Office im Midas-Fall verhaftet: Bedingungen für die Freilassung
Das Gericht hat eine Mitarbeiterin des Back-Office im Midas-Fall verhaftet: Bedingungen für die Freilassung

Operation „Midas“: Verhaftung der Back-Office-Mitarbeiterin

Nach Angaben von inkorr.com: Aufgrund einer Entscheidung des Ermittlungsrichters des VAKS, initiiert von den Ermittlern des NABU und unterstützt von der Staatsanwaltschaft SAP, wurde eine Frau verhaftet, die im Back-Office arbeitete. Sie wird verdächtigt, Gelder legalisiert zu haben. Sie kann auf freien Fuß kommen, wenn sie eine Kaution in Höhe von 12 Millionen UAH hinterlegt.

Bedingungen für die Freilassung

Wenn die Kaution hinterlegt wird, muss die Verdächtige:

  • regelmäßig auf Anfrage der Ermittler, Staatsanwälte oder Richter erscheinen;
  • ohne Erlaubnis nicht aus Kiew und der Region ausreisen;
  • über Adressänderungen informieren;
  • den Kontakt zu Personen vermeiden, die in der Gerichtsbeschluss erwähnt werden;
  • den Pass für die Ausreise ins Ausland abgeben;
  • ein elektronisches Überwachungsgerät tragen.
Details zum Fall: der ukrainischen Verfassung gilt jede Person als unschuldig, bis ihre Schuld vor Gericht nachgewiesen ist.

Die Verhaftung der Back-Office-Mitarbeiterin war das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen des NABU und der SAP. In den Rahmenbedingungen des Falls spielt die Möglichkeit, eine Kaution von 12 Millionen UAH zu hinterlegen, eine wichtige Rolle, was die Ernsthaftigkeit der Anklagen unterstreicht.


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