Gerichtsurteil: Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden – Ukrainer hielt sich im Ausland auf.
Gerichtsurteil zu Arbeitslosengeldzahlungen
Nach Angaben von TSN.ua: Ein Mann aus Dnipro muss über 12.000 Griwna Arbeitslosengeld zurückzahlen, das er zu Unrecht bezogen hat. Der Grund: Er hielt sich während des Bezugszeitraums im Ausland auf. Im Mai 2022 hatte er sich als arbeitslos gemeldet, war aber vom 9. Juli bis zum 28. Oktober 2022 – insgesamt 112 Tage – nicht in der Ukraine.
Nach geltendem Recht wird die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt, wenn sich eine Person länger als 30 Kalendertage im Ausland aufhält. Da der Mann die Leistungen dennoch erhielt, muss er nun 12.062,99 Griwna zurückerstatten. Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 3.028 Griwna, die er ebenfalls tragen muss.
Zum Vergleich: Im Jahr 2026 liegt der Mindestsatz des Arbeitslosengeldes in der Ukraine bei 3.900 Griwna, der Höchstsatz bei 8.647 Griwna. Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für den Bezug von Sozialleistungen ist – insbesondere dann, wenn Betroffene die Zahlungen ohne Berechtigung erhalten.
Reaktion der Arbeitsverwaltung
Die Arbeitsämter weisen auf die Notwendigkeit einer strengen Kontrolle von Arbeitslosengeldzahlungen hin. Wer die Auflagen nicht einhält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Solche Fälle sollen andere abschrecken und verdeutlichen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sozialleistungen nicht umgangen werden dürfen.
„Dieses Urteil zeigt eindrucksvoll, wie wichtig die Einhaltung der Regeln beim Bezug von Sozialhilfe ist.“
Quelle: Gerichtspraxis
Das Gericht stellt nicht nur die Verantwortung der Leistungsempfänger klar, sondern unterstreicht auch die Rolle staatlicher Stellen bei der Überwachung von Zahlungen. Vor dem Hintergrund zunehmender Betrugsfälle im Bereich der Sozialleistungen können derartige Entscheidungen helfen, Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen in das Sozialsystem der Ukraine zu stärken.
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