Tarife, Renten, Zuschüsse: Was ändert sich mit Beginn der Heizsaison im Oktober.

Tarife, Renten, Zuschüsse: Was ändert sich mit Beginn der Heizsaison im Oktober
Tarife, Renten, Zuschüsse: Was ändert sich mit Beginn der Heizsaison im Oktober

Mit dem Beginn des Herbstes erwarten die Ukrainer Veränderungen im sozialen Bereich und im kommunalen Sektor. Der aktuelle Oktober bringt eine Reihe wichtiger Neuerungen mit sich, die viele Menschen betreffen werden. Von der Neuberechnung der Renten bis hin zu Änderungen der Stromtarife - diese Veränderungen werden sich auf das tägliche Leben der Bürger auswirken.

Das berichtet "Chvilya".

Zuschüsse für die Heizperiode

Die Heizperiode beginnt offiziell am 1. Oktober und dauert bis zum 30. April. Bürger, die im Sommer einen Zuschuss erhalten haben oder Vergünstigungen für die Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen in Anspruch genommen haben, erhalten automatisch einen Winterzuschuss. Alle anderen werden empfohlen, sich bis zum 30. November 2024 an die Sozialversicherungsbehörde zu wenden, um einen Zuschuss ab Oktober dieses Jahres zu erhalten.

Änderungen bei den Stromtarifen

Ab dem 1. Oktober beträgt der Strompreis für Haushaltskunden 4,32 UAH/kWh. Für diejenigen, die elektrische Heizungen nutzen, gelten jedoch Sonderkonditionen.

Der reduzierte Tarif von 2,64 UAH/kWh gilt vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. April 2025, jedoch nur bei einem Verbrauch von bis zu 2000 kWh pro Monat und bei Vorhandensein einer offiziell registrierten elektrischen Heizung. Um den vergünstigten Tarif zu erhalten, sollten Sie sich an Ihren örtlichen Betreiber des Stromverteilungssystems wenden.

Erhöhung der Renten

Es ist keine allgemeine Anhebung oder Erhöhung der Rentenzahlungen vorgesehen. Es werden jedoch automatisch Zuschläge zur Altersrente gewährt:

  • 300 UAH für Personen ab 70 Jahren
  • 456 UAH für Personen ab 75 Jahren
  • 570 UAH für Personen ab 80 Jahren

Darüber hinaus können Rentner, die nach Erreichen des Rentenalters weitergearbeitet haben, aber inzwischen ausgeschieden sind, sich an die Kundendienstzentren der Sozialversicherungsbehörde wenden, um eine individuelle Rentenumstellung zu beantragen.


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