Das Verteidigungsministerium hat die Situation bezüglich der Wiederholung der medizinisch-militärischen Kommission für 'eingeschränkt taugliche' Personen erläutert.

Das Verteidigungsministerium hat die Situation bezüglich der Wiederholung der medizinisch-militärischen Kommission für 'eingeschränkt taugliche' Personen erläutert
Das Verteidigungsministerium hat die Situation bezüglich der Wiederholung der medizinisch-militärischen Kommission für 'eingeschränkt taugliche' Personen erläutert

Das Verteidigungsministerium hat mitgeteilt, dass der neue endgültige Termin für das Wiederholungsverfahren der medizinisch-militärischen Kommission für ukrainische Bürger, die zum Militärdienst tauglich sind, der 5. Juni 2025 sein soll.

Ein Gesetzesentwurf mit diesem Vorschlag wird zur Prüfung vorbereitet. Er bringt Änderungen in Abschnitt II 'Schluss- und Übergangsbestimmungen' des ukrainischen Gesetzes 'Über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Gewährleistung der Rechte von Militärangehörigen und Polizisten auf soziale Sicherheit'.

Bürger, die bewusst als eingeschränkt tauglich anerkannt werden, müssen sich selbst an das lokale Rekrutierungszentrum wenden oder über das elektronische Kabinett des Rekruten einen Überweisungsschein für die medizinisch-militärische Kommission zur medizinischen Untersuchung anfordern.

Die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung der neuen Regelung wird als Verwaltungsübertretung betrachtet.

Nach der geltenden Gesetzgebung müssen alle tauglichen zum Militärdienst bis zum 4. Februar erneut eine medizinische Untersuchung durchlaufen. Derzeit haben jedoch nur 25 % von ihnen dies bereits getan.


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