Oberste Richterin übt scharfe Kritik an Sanktionen gegen Poroschenko: Klage hätte stattgegeben werden müssen.
Abweichende Meinung von Richterin Olessja Radyschewska
Nach Angaben von 5 канал — Політика: Die vorsitzende Richterin am Kassationsverwaltungsgericht, Olessja Radyschewska, hat eine abweichende Meinung zu einem Urteil vom 10. Juli 2026 im Verfahren Nr. 990/80/25 veröffentlicht. Ihrer Auffassung nach hätte der Klage von Petro Poroschenko gegen Wolodymyr Selenskyj stattgegeben werden müssen. Poroschenko hatte im März 2025 Klage eingereicht und die Aufhebung des Präsidialdekrets Nr. 81/2025 gefordert, mit dem zeitlich unbegrenzte Sanktionen verhängt wurden.
Die Entscheidung in diesem Fall erging, nachdem der ukrainische Staatliche Finanzaufsichtsdienst am 12. Februar 2025 ein Schreiben versandt hatte, das als zentrale Grundlage für die Sanktionen diente. Bemerkenswert ist, dass sämtliche Verfahrensschritte – vom Schreiben des Finanzaufsichtsdienstes bis zur Unterzeichnung des Dekrets – an einem einzigen Tag, dem 12. Februar 2025, durchgeführt wurden. Dennoch lehnte die Mehrheit der Richter des Kassationsverwaltungsgerichts die Klage ab.
Kritik an der Schnelligkeit der Entscheidungsfindung
In ihrer abweichenden Meinung kritisierte Olessja Radyschewska die außergewöhnliche Eile bei der Entscheidungsfindung und stellte fest, dass das Wirtschaftsministerium als Initiator
„lediglich den Inhalt des Schreibens des staatlichen Finanzaufsichtsdienstes der Ukraine kopiert und keine eigenständige Bewertung der betreffenden Handlungen (Tätigkeiten) des Klägers vorgenommen hat“. Zudem wies sie darauf hin, dass
„das Schreiben des Finanzaufsichtsdienstes seinem Inhalt nach nicht das Ergebnis einer analytischen Arbeit zur Untersuchung von Finanztransaktionen oder Terrorismusfinanzierung ist“.
Die Richterin betonte außerdem, dass die gerichtliche Kontrolle von Sanktionsentscheidungen nicht nur formaler Natur sein oder sich auf eine reine Verfahrensprüfung beschränken dürfe. Sie verwies auf Fehler bei der Steueridentifikationsnummer (RNOKPP) des Klägers sowie auf eine willkürliche Auflistung von Verboten, die Folgendes umfasste:
- Entzug staatlicher Auszeichnungen,
- Einfrieren von Vermögenswerten,
- Verbot der Nutzung von Funkfrequenzen,
- Verbot der Einfahrt ausländischer Schiffe.
Darüber hinaus hob Olessja Radyschewska den politischen Charakter der Verfolgung des Oppositionsführers hervor, was zusätzliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen aufwirft. Die abweichende Meinung von Richterin Radyschewska wirft somit grundlegende Fragen zur Rechtsprechung und zur Einhaltung von Verfahren in Sanktions- und Politikverfahren auf. Solche Fälle sind besonders relevant, da sie die Grenzen zwischen politischer Entscheidungsfindung und rechtsstaatlichen Prinzipien ausloten.
Diese Situation verdeutlicht die Spannungen zwischen den politischen Führern der Ukraine und deren rechtliche Konsequenzen. Die geäußerte abweichende Meinung von Richterin Radyschewska könnte für künftige Gerichtsverfahren in ähnlichen Fällen von Bedeutung sein, da sie die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung und strikten Einhaltung von Verfahren bei der Verhängung von Sanktionen betont. Diese Frage ist nicht nur für einzelne Politiker relevant, sondern auch für das gesamte Rechtssystem in der Ukraine, da sie das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz und ihre Entscheidungen beeinflussen kann.
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