Der Mindestlebensstandard in Höhe von 3000 Griwna wurde von der Rada bewertet.
Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des ukrainischen Parlaments, Roxolana Pidlasyuk, äußerte ihre Besorgnis darüber, dass der offizielle und der tatsächliche Existenzminimum in der Ukraine nicht übereinstimmen.
Nach Angaben von Pidlasyuk hat die Regierung das Existenzminimum auf 3000 Griwna pro Monat festgelegt, was ihrer Meinung nach nicht ausreicht, um ein normales Leben zu führen. Gleichzeitig schätzt das Sozialministerium das tatsächliche Existenzminimum auf 9000 Griwna.
Pidlasyuk wies auch auf das Problem der Anpassung des offiziellen Existenzminimums an den tatsächlichen Stand hin, da viele soziale Leistungen daran geknüpft sind. Sie ist der Ansicht, dass diese Kategorie im Rahmen der Haushaltsplanung überprüft werden muss, da Ungleichheiten bei der Bestimmung des Existenzminimums eine negative Einstellung der Bürger gegenüber dem Staat hervorrufen.
„Das ruft sehr viel Negativität dem Staat gegenüber hervor, wenn wir in offiziellen Dokumenten behaupten, dass eine Person von 3000 Griwna leben kann, während das Sozialministerium das tatsächliche Minimum auf 9000 Griwna berechnet“, betonte Pidlasyuk.
Die Leiterin des Haushaltsausschusses schlug vor, eine neue Grundrechengröße einzuführen, die als Grundlage für die Festlegung der Gehälter von Richtern, Staatsanwälten und Mitarbeitern der Antikorruptionsbehörden dienen würde. Dies könnte das Problem des Missverhältnisses zwischen dem offiziellen und dem tatsächlichen Existenzminimum lösen.
Pidlasyuk teilte auch mit, dass die sozialen Standards im Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 aufgrund begrenzter finanzieller Ressourcen auf dem aktuellen Niveau bleiben werden.
Sie führte an, dass eine Erhöhung des Mindestlohns um einen unbedeutenden Betrag zusätzliche finanzielle Mittel erfordern würde, was angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage schwierig ist.
Zuvor wurde berichtet, dass die Prämien für einige Richter in der Ukraine möglicherweise erhöht werden. Das Finanzministerium schlägt vor, den lokalen Richtern Prämien in Höhe von bis zu 40% des Grundgehalts pro Monat zu zahlen.
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