Drei Jahre Haft für Kriegsteilnehmer: Gericht verurteilt Mann wegen Wehrdienstverweigerung.
Urteil wegen Verweigerung der Einberufung in der Ukraine
Nach Angaben von TSN.ua: Ein Gericht in der Region Schytomyr hat einen Mann zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Verurteilte, der selbst bereits an Kampfhandlungen teilgenommen hatte, hatte sich geweigert, eine Einberufungsanordnung entgegenzunehmen, und war der Mobilmachung ausgewichen. Eine militärärztliche Kommission hatte ihn zuvor für diensttauglich erklärt. Dies zeigt, dass selbst erfahrene Soldaten nicht automatisch von der Wehrpflicht befreit sind.
Ablauf der Ereignisse und Konsequenzen
Die Vorfälle datieren auf April 2025. Am 3. April versuchte ein territoriales Rekrutierungszentrum (TZK), ihm die Vorladung zuzustellen. Als er sich am darauffolgenden Tag, dem 4. April 2025, nicht an der Sammelstelle einfand, leiteten die Behörden ein Strafverfahren nach Artikel 336 des ukrainischen Strafgesetzbuches ein.
Das Bezirksgericht Tschernjachiw sprach den Mann schuldig und verhängte die dreijährige Haftstrafe. Vor Gericht begründete der Angeklagte seine Weigerung mit den Worten:
„Ich habe meinen Dienst geleistet, meine Schuld gegenüber dem Staat beglichen.“Das Urteil unterstreicht die rechtliche Verbindlichkeit der Mobilmachung und die schwerwiegenden Folgen ihrer Umgehung.
Der Fall verdeutlicht die strikte Handhabung von Mobilisierungsvergehen in der Ukraine, insbesondere in der aktuellen Kriegssituation. Er zeigt, dass die Verweigerung des Wehrdienstes zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen führen kann – unabhängig von der militärischen Vorgeschichte einer Person. Solche Urteile sollen auch eine abschreckende Wirkung auf andere potenzielle Dienstverweigerer entfalten.
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