Neue Regeln ab 2026: So sichert die Regierung künftig Betriebe gegen Kriegsschäden ab.
Überarbeitung des Versicherungssystems für Unternehmen
Nach Angaben von Novyny.live: Die ukrainische Regierung plant, das System zur Versicherung von Unternehmen gegen Kriegsrisiken zu überarbeiten. Die Neuerungen gelten für Sachschäden, die ab dem 1. Januar 2026 entstehen. Ziel ist es, den Entschädigungsprozess für Betriebe, die durch Kampfhandlungen betroffen sind, zu vereinfachen und zu beschleunigen.
So funktioniert die neue Entschädigung
Entschädigt werden künftig Immobilien und Produktionsanlagen, die Schaden genommen haben. Ein großer Vorteil: Unternehmen müssen ihr Eigentum für den Antrag nicht mehr selbst bewerten lassen. Das spart Zeit und Bürokratie, sodass finanzielle Hilfen schneller fließen können.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht bei:
- Direkttreffern;
- Schäden durch Druckwellen und Splitter.
Die Entschädigungsobergrenzen liegen bei 10 Millionen Hrywnja für Sachwerte und bei 1 Million Hrywnja für die Erstattung der Versicherungsprämie. Besonders wichtig: Betriebe in frontnahen Regionen erhalten die Entschädigung direkt ausgezahlt. Dies soll ihnen in der besonders schwierigen Lage zusätzlichen Rückhalt geben.
„Diese Änderungen sind das Ergebnis systematischer Arbeit mit den Regionen und der Wirtschaft“, erklärte Julia Swyrydenko zu den Neuregelungen.
Die neuen Regeln sollen dazu beitragen, die finanziellen Verluste von Unternehmen zu verringern und ihre Stabilität angesichts der anhaltenden Bedrohungslage zu sichern.
Die Reform des Kriegsrisikoversicherungssystems ist ein wichtiger Schritt, um die ukrainische Wirtschaft in einem langandauernden Konflikt zu stützen. Da viele Betriebe mit erheblichen finanziellen Herausforderungen kämpfen, kann die Vereinfachung des Entschädigungsverfahrens über ihr Überleben und ihren Wiederaufbau entscheiden. Die Maßnahmen unterstreichen zudem das Regierungsbekenntnis, die Wirtschaft – insbesondere in den am stärksten vom Krieg betroffenen Gebieten – zu unterstützen.
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