Alle Schüler der Grundschulen in Winniza erhalten nach den Ferien kostenlose Verpflegung.
Alle Schüler der Grundschulen in der städtischen Gemeinde Winniza werden nach den Ferien kostenlos verpflegt. Dies betrifft 17,2 Tausend Kinder. Es gibt derzeit keine Verzögerungen bei der Zahlung der Verpflegung für Schüler der Grundschulen aus dem Staats- und kommunalen Haushalt. Die entsprechenden Änderungen wurden bei der nächsten Sitzung des Stadtrats in den Gemeindehaushalt aufgenommen.
Das Kabinett der Minister hat den Beschluss Nr. 1145 über die Gewährung von Zuweisungen aus dem Staatsbudget an die kommunalen Haushalte zur Gewährleistung der Verpflegung der Schüler der Grundschulen verabschiedet. Gemäß dem Beschluss werden 70% der Verpflegungskosten durch die staatliche Zuweisung gedeckt, während die verbleibenden 30% aus dem kommunalen Haushalt mitfinanziert werden müssen. Daher wurden entsprechende Änderungen im Haushalt der Gemeinde vorgenommen, damit die Schüler der Grundschulen kostenlos verpflegt werden können.
Der Anteil der Co-Finanzierung aus dem kommunalen Haushalt beträgt 13,7 Millionen Griwna, die Höhe der Zuweisung aus dem Staatsbudget beträgt 32,7 Millionen Griwna. Daher wurde bei der Sitzung die Frage nach zusätzlicher Finanzierung für die Verpflegung der Schüler in Höhe von 10,3 Millionen Griwna erörtert. Am 4. Oktober wurden die entsprechenden Änderungen genehmigt, und ab dem 28. Oktober können Schüler der Grundschulen aus dem Staats- und kommunalen Haushalt versorgt werden.
Die Leiterin der Bildungsabteilung, Oksana Yatsenko, erklärte, dass diese staatliche Initiative bis zum Ende des Jahres gelten wird. Wir erinnern daran, dass bereits fast 13,5 Tausend Kinder aus begünstigten Gruppen in Winniza kostenlos versorgt werden, die in Kindergärten betreut werden und Schulen besuchen. Andere Schüler bezahlen ihre Verpflegung selbst, indem sie die Kosten aus den angebotenen Speisekarten von 40 bis 55 Griwna wählen.
Liste der begünstigten Gruppen:
- Waisenkinder;
- Kinder ohne elterliche Obhut;
- Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen, die in speziellen und inklusiven Klassen unterrichtet werden;
- Kinder aus Familien, die gemäß dem Gesetz der Ukraine über staatliche Sozialhilfe an bedürftige Familien Unterstützung erhalten;
- Kinder von Binnenvertriebenen;
- Kinder, die Opfer von Kriegshandlungen und bewaffneten Konflikten sind;
- Kinder aus Personen, die in Artikel 10 und 101 des ukrainischen Gesetzes über den Status von Kriegsveteranen definiert sind und Garantien für ihren sozialen Schutz erhalten;
- Kinder aus Familien, in denen ein Elternteil an Kampfhandlungen beteiligt ist oder Kriegsinvalid ist und die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine verteidigt haben.
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