Militärabgabe: Gibt es Vergünstigungen für Selbstständige?.

Militärabgabe: Gibt es Vergünstigungen für Selbstständige?
Militärabgabe: Gibt es Vergünstigungen für Selbstständige?

Der Präsident hat ein Gesetz zur Besteuerung von Selbstständigen während des Kriegsrechts unterzeichnet, das die obligatorische Zahlung einer Militärabgabe durch alle Selbstständigen im vereinfachten Steuersystem vorsieht.

Das Gesetz gewährt Vergünstigungen für Selbstständige im Ruhestand, Menschen mit Behinderungen und diejenigen, die sich in einer Kriegszone registriert haben.

Derzeit besteht für Selbstständige im vereinfachten System die Möglichkeit, bis Ende 2024 keinen einheitlichen Sozialbeitrag zu leisten. Wenn Sie jedoch keinen Beitrag leisten, werden Ihnen keine Arbeitsjahre angerechnet, was sich auf die Berechnung der Rentenzahlungen auswirkt.

Der Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt für das Jahr 2025 sieht vor, die Zahlung eines einheitlichen Sozialbeitrags für alle Selbstständigen im vereinfachten System wieder einzuführen, ist jedoch noch nicht genehmigt.

Einige Selbstständige können von der Zahlung der einheitlichen Steuer befreit werden. Dies betrifft Selbstständige der Gruppen I-II, die in einer Kriegszone oder temporären Besatzungszone registriert sind.

Das Gesetz sah auch die Befreiung von der Militärabgabe für Selbstständige im vereinfachten System vor, die in Kriegsgebieten und temporären Besatzungszonen registriert sind. Diese Norm wurde jedoch während der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs gestrichen, so dass Selbstständige aus diesen Zonen die Militärabgabe zahlen müssen.

Militärsteuersätze für Selbstständige aus verschiedenen Gruppen:

  • Gruppe I - 10% des Mindestlohns (800 UAH);
  • Gruppe II - 10% des Mindestlohns (800 UAH);
  • Gruppe III - 1% des Einkommens pro Monat.

Das Gesetz sieht auch keine Vergünstigungen für Rentner und Menschen mit Behinderungen vor, so dass auch sie die Militärabgabe zahlen müssen.

Derzeit zahlt kein Selbstständiger die Militärabgabe, da das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Aber das Finanzamt muss erklären, für welchen Zeitraum Unternehmer diese Abgabe leisten müssen, und die Zahlungsinformationen bereitstellen.


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