Ab dem 1. Oktober wird die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbständige erleichtert: die wichtigsten Änderungen der Regeln.
30.09.2025
853
Journalist
Schostal Oleksandr
30.09.2025
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Nach Angaben von inkorr.com: Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Anzahl der Kriterien verringert, nach denen Einzelunternehmer (FOP) und andere Selbständige die Zahlung des einheitlichen Sozialbeitrags (ESV) vermeiden können. Es wird nun nicht mehr notwendig sein, einen Hauptarbeitsplatz zu haben.
Diese Information gab ein Vertreter des Staatlichen Steuerdienstes bekannt.
Neue Anforderungen des Steuerdienstes
Laut Angaben des Steuerdienstes bleiben zwei Hauptbedingungen für die Befreiung von der Zahlung des ESV bestehen:
- Der Arbeitgeber, einschließlich der Einwohner von Diia City, hat bereits ESV für sie gezahlt;
- Der Gesamtbetrag der gezahlten ESV muss mindestens dem Mindestbeitrag entsprechen.
'Wenn der Arbeitgeber weniger als den Mindestbeitrag gezahlt hat, legen der FOP oder eine andere selbständige Person die Berechnungsbasis für den ESV selbst fest und führen die Zahlung durch. Für FOP mit einheitlicher Besteuerung ist dies obligatorisch, für andere Selbständige - wenn es ein reines Einkommen in diesem Zeitraum gibt - obligatorisch, wenn nicht - nach Wunsch', erklärten die Steuerbehörden.
Dabei:
- die Basis für die Berechnung darf den maximal gesetzlichen Betrag nicht überschreiten;
- der Betrag des ESV darf nicht unter dem Mindestbeitrag liegen.
'Diese Regeln werden das System gerechter machen, ohne dabei das Niveau des sozialen Schutzes der FOP und anderer Selbständiger zu ändern', betonten die Steuerbehörden.Somit hat der Steuerdienst über die Änderungen bei der Zahlung des ESV für FOP und Selbständige informiert, die ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Nun reicht es aus, dass der Arbeitgeber diesen Beitrag gezahlt hat und der Betrag nicht unter dem Mindestbeitrag liegt, um von der Zahlung des ESV befreit zu werden. Diese neuen Regeln zielen darauf ab, ein gerechteres System zu schaffen, während das Niveau des sozialen Schutzes der FOP und anderer Selbständiger erhalten bleibt.
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