Ab 2026 drohen Bußgelder: Für welche Kleinunternehmer eine Kasse Pflicht wird.
Neue Regeln für Kleinunternehmer ab dem Jahr 2026
Nach Angaben von Novyny.live: Ab dem 1. Januar 2026 müssen viele Freiberufler und Einzelunternehmer (im Text als FOP bezeichnet) verpflichtend ein Registrierkassensystem (RRO) einsetzen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, riskiert empfindliche Strafzahlungen. Diese Pflicht betrifft ausschließlich Unternehmer der Gruppen 2 und 3 des vereinfachten Steuersystems. Für Soloselbstständige der Gruppe 1 gilt die neue Regelung nicht.
Konkret müssen Selbstständige der Gruppen 2 und 3 eine Registrierkasse nutzen, sobald sie:
- Bargeld entgegennehmen;
- Zahlungen per Kartenterminal (POS) akzeptieren;
- oder bargeldlose Zahlungen abwickeln.
Die Übergangsfrist bis zum Stichtag am 1. Januar 2026 gibt Betroffenen Zeit, sich auf die Umstellung vorzubereiten. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Steuerreform zur Digitalisierung und Transparenz.
Parallel dazu steigen ab 2026 auch die Mindestbeiträge für die soziale Sicherung. Der monatliche Mindestbeitrag wird auf 1.902,34 Hrywnja festgesetzt, was jährliche Gesamtausgaben von 22.828,08 Hrywnja bedeutet. Diese Belastung müssen Unternehmer in ihrer Finanzplanung berücksichtigen.
Eine weitere wesentliche Änderung: Ab dem gleichen Stichtag ist es für Unternehmer unter dem vereinfachten Steuersystem verboten, Sicherheitsdienstleistungen („Schutzaktivitäten“) anzubieten. Diese Einschränkung könnte für einige Geschäftsmodelle existenzielle Folgen haben.
Was Unternehmer jetzt wissen müssen
Zusammenfassend gilt: Die Kassierpflicht ab 2026 trifft vor allem die gewerblichen Einzelunternehmer der Steuergruppen 2 und 3, während reine Dienstleister der Gruppe 1 ausgenommen bleiben.
Die Einführung der Pflichtkasse für die Gruppen 2 und 3 ist ein zentraler Baustein der staatlichen Bemühungen, das Steuersystem zu modernisieren und die Transparenz von Geschäftsvorgängen zu erhöhen.
Die Neuerung wird für viele Betriebe erhebliche Anpassungen erfordern, da Investitionen in Technik und die Einarbeitung in neue Abläufe anfallen. Um Bußgelder zu vermeiden und rechtssicher zu arbeiten, sollten sich betroffene Unternehmer frühzeitig informieren und vorbereiten.
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