Ukraine kündigt Grenzschutzabkommen mit GUS-Staaten.
Ausstieg aus dem Grenzschutzvertrag
Nach Angaben von TSN.ua: Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat per Dekret den Rückzug seines Landes aus dem Grenz- und Seewirtschaftszonen-Schutzabkommen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verfügt. Das entsprechende Abkommen, aus dem die Ukraine nun austritt, war am 20. März 1992 in Kiew unterzeichnet worden.
Laut dem Erlass ist das ukrainische Außenministerium angewiesen, den Depositar des Vertrags offiziell über den Austritt zu informieren. Darüber hinaus hat das Kabinett der Minister den Austritt aus drei weiteren internationalen Vereinbarungen mit GUS-Mitgliedsstaaten beschlossen. Bereits zuvor hatte die Ukraine ein Abkommen sowie zwei Protokolle der GUS im Bereich der öffentlichen Gesundheitsvorsorge gekündigt. Diese Schritte sind Teil eines längeren Prozesses der Distanzierung von den Strukturen der ehemaligen Sowjetunion.
Rechtsgrundlage und Bedeutung des Schrittes
Das Präsidialdekret stützt sich auf Artikel 106 Absatz 3 der ukrainischen Verfassung, Artikel 24 des Gesetzes 'Über internationale Verträge der Ukraine' sowie Artikel 56 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge.
Der Austritt aus diesem Grenzschutzabkommen unterstreicht den konsequenten Kurs der Ukraine, ihre staatliche Souveränität und außenpolitische Unabhängigkeit weiter zu festigen. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges wird diese Entscheidung als strategische Maßnahme gewertet, um historisch gewachsene Abhängigkeiten von Moskau geführten Bündnissen zu lösen und die eigene Sicherheitsarchitektur neu auszurichten. Dies könnte die Zusammenarbeit mit anderen Staaten in wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Fragen langfristig verändern.
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