Land vom Staat: Wer hat im Jahr 2025 Anspruch auf ein Grundstück von 2 Hektar?.

Land vom Staat: Wer hat im Jahr 2025 Anspruch auf ein Grundstück von 2 Hektar?
Land vom Staat: Wer hat im Jahr 2025 Anspruch auf ein Grundstück von 2 Hektar?

Ukrainer können bis zu 2,28 Hektar Land kostenlos erhalten

Gemäß dem Landgesetz der Ukraine hat jeder volljährige Bürger der Ukraine die Möglichkeit, kostenlos bis zu 2,28 Hektar Land zu erhalten. Diese Landparzelle kann in Zukunft verkauft werden.

Während des Kriegsrechts im Land ist die Übertragung von staatlichem und kommunalem Land in Privateigentum sowie die Beantragung von Genehmigungen zur Erstellung von Dokumentationen für diese Übertragung verboten. Die Landvergabe ist nur nach Beendigung des Kriegsrechts möglich.

Teilnehmer der Kampfhandlungen, Kriegsinvalide und Angehörige der gefallenen Soldaten haben Vorrang bei der Zuteilung von Grundstücken für den persönlichen Wohnungsbau, Gartenbau und Landwirtschaft. Diese Landzuteilung ist jedoch nur möglich, wenn die Person zuvor kein Land dieser Art privatisiert hat.

Größen der kostenlosen Parzellen

  • Bis zu 2 Hektar für die persönliche Landwirtschaft;
  • Bis zu 12 Ar für den Gartenbau;
  • Bis zu 25 Ar für den Bau und die Unterhaltung von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und -anlagen in Dörfern (bis zu 15 Ar in Gemeinden und bis zu 10 Ar in Städten);
  • Bis zu 10 Ar für den Bau von Sommerhäusern;
  • Bis zu 1 Ar für Garagen;
  • Bis zur Größe des Landanteils, der für Mitglieder von Landwirtschaftsbetrieben und für landwirtschaftliche Betriebe vorgesehen ist.

Personen, die kostenlos ein Grundstück in Privateigentum erhalten möchten, müssen sich an die zuständige Exekutive oder die lokale Selbstverwaltung wenden, die das Recht hat, Grundstücke in Privateigentum zu übertragen.

Um ein Grundstück zu erhalten, ist es notwendig, das passende Grundstück auf der Katasterkarte auszuwählen und sich an die territorialen Behörden des Staatlichen Katasterdienstes sowie an die örtlichen Räte in Fragen der Landnutzung zu wenden.

Teilnehmer der Kampfhandlungen, Kriegsinvalide und andere Personen sind von der Zahlung der Grundsteuer befreit.


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