Anwalt klärt auf: Auch früher ausgemusterte Männer können mobilisiert werden.

Anwalt klärt auf: Auch früher ausgemusterte Männer können mobilisiert werden
Anwalt klärt auf: Auch früher ausgemusterte Männer können mobilisiert werden

Mobilisierung von Bürgern, die früher aus der Wehrpflicht entlassen wurden

Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine können auch Männer zum Wehrdienst einberufen werden, die bereits vor dem Krieg aus der Wehrpflicht entlassen wurden. Der Anwalt Jurij Ajwasjan erläutert die Rechtsgrundlage für diesen Schritt. Seiner Erklärung nach ist es für die territorialen Rekrutierungszentren rechtmäßig, diese Personen wieder in die Wehrpflicht aufzunehmen.

Grundlage ist der Erlass Nr. 342 des Verteidigungsministeriums. Ein Betroffener wurde demnach bereits im Jahr 2008 aus der Wehrpflicht entlassen. Ajwasjan präzisiert jedoch: Diese Personen wurden nicht vollständig aus dem System gestrichen, sondern nur aus der Liste derjenigen, die in Friedenszeiten als untauglich und in Kriegszeiten als bedingt tauglich eingestuft wurden. Damit unterliegen sie grundsätzlich der allgemeinen Mobilmachung.

Aktueller Status der Wehrpflichtigen

Nach Aussage des Anwalts gelten diese Männer daher aktuell als wehrpflichtig, die lediglich in Friedenszeiten aufgrund von Dienstuntauglichkeit entlassen wurden. Im Bedarfsfall können sie folglich erneut einberufen werden.

Dieser Umstand verdeutlicht die dynamische Entwicklung der Mobilisierungsmaßnahmen in der Ukraine angesichts des anhaltenden Krieges. Die Wiedereinziehung von Personen, die früher nur für den Friedensfall als untauglich galten, zeigt die veränderten Anforderungen und den gestiegenen Personalbedarf in einer Kriegssituation. Diese Praxis kann in der Bevölkerung zu Verunsicherung über die eigenen wehrrechtlichen Verpflichtungen führen.


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