Bäume fällen in der Ukraine: Was auf Privatgrund und in Notfällen erlaubt ist.
Rechtliche Grundlagen für das Fällen von Bäumen
Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine regelt eine Kabinettsverordnung, unter welchen Bedingungen Bäume, Sträucher und Grünflächen in Ortschaften entfernt werden dürfen. Diese Vorschriften legen sowohl Rechte als auch Pflichten für Grundstückseigentümer fest. Die genauen Bestimmungen können je nach Gemeinde variieren, weshalb ein Blick in die lokalen Satzungen ratsam ist.
Für Bäume, die vollständig auf einem privaten Grundstück stehen, ist in der Regel keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte kann eigenständig über eine Fällung entscheiden, insbesondere wenn von dem Baum eine Gefahr ausgeht.
„Wenn ein Baum komplett auf Ihrem Privatgrund steht – haben Sie als Eigentümer oder Nutzer normalerweise das Recht, über dessen Fällung zu entscheiden, besonders bei einer drohenden Gefahr“ - Oleg Kosljak.
Wann eine Genehmigung nötig ist
Anders verhält es sich bei Bäumen außerhalb der privaten Parzelle. Für deren Entfernung muss eine Genehmigung der örtlichen Behörden eingeholt werden. Auch innerhalb von Ortschaften kann für Bäume, die unter kommunale Gestaltungssatzungen fallen, oft ein sogenannter „Ordnungsschein“ oder eine Genehmigung nach lokalen Vorgaben erforderlich sein.
„Innerhalb einer Ortschaft muss, wenn der Baum unter die Gestaltungssatzung fällt, häufig ein 'Ordnungsschein' oder eine Genehmigung zur Entfernung der Grünanlage nach lokalen Normen eingeholt werden“ - Oleg Kosljak.
Besondere Regelungen gelten für Notfälle: Für die Beseitigung von akut gefährlichen Bäumen, im Zuge von Sanierungsarbeiten oder für selbst aufgegangene Bäume mit einem Stammdurchmesser bis zu 5 Zentimetern wird keine Ausgleichszahlung fällig.
„Für akut gefährliche Bäume sehen viele Gemeinden ein vereinfachtes Verfahren für deren Beseitigung vor (beispielsweise bei Gefahr für Leben oder Eigentum)“ - Oleg Kosljak.
Wer Bäume eigenmächtig und ohne die erforderliche Genehmigung fällt, riskiert empfindliche Bußgelder und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der geltenden Regeln, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Zusammenfassend gewähren die neuen Normen Privatleuten zwar mehr Handlungsspielraum auf dem eigenen Grund, betonen aber gleichzeitig die Verbindlichkeit der Vorschriften für öffentliches Grün. Dies zeigt den notwendigen Ausgleich zwischen privaten Interessen und ökologischen sowie städtebaulichen Erfordernissen. Die vereinfachten Verfahren für Gefahrenbäume können dabei ein wichtiges Instrument sein, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
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