EU-Behörde AMLA einigt sich auf einheitliche Geldwäsche-Strafen: Das kommt auf Banken zu.
AMLA legt neue Bußgeldregeln fest
Nach Angaben von Мінфін — Крипто/Фінанси: Die europäische Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA hat verbindliche Mindeststandards für Geldstrafen und Sanktionen im Kampf gegen Geldwäsche innerhalb der EU verabschiedet. Mit diesem Beschluss treibt die EU ihre Reform der Geldwäschebekämpfung voran, die vor allem hochriskante Finanzinstitute stärker regulieren soll.
Die Behörde überwacht künftig direkt besonders gefährdete Geldhäuser, um kriminelle Geldströme effektiver zu unterbinden. Die neuen Vorschriften sehen drastische finanzielle Konsequenzen für Verstöße vor. Konkret beträgt die Mindeststrafe nach der sechsten EU-Geldwäscherichtlinie eine Million Euro oder das Doppelte des erlangten Vorteils. Für Finanzinstitute liegt die Untergrenze bei zehn Millionen Euro oder zehn Prozent des Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ausfällt.
Fristen und Auswirkungen auf die Finanzbranche
Die neuen Regeln treten am 10. Juli 2027 in Kraft. Für Fußballvereine gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis zum 10. Juli 2029, um ihnen mehr Zeit für die Anpassung an die Auflagen zu geben. Zur Bewertung von Verstößen wird ein Katalog mit zwölf Kriterien herangezogen, der die Schwere des Vergehens und die Höhe der Sanktion bestimmt.
Die ukrainische Abgeordnete Olga Wassylewska-Smahlyuk machte in ihrem Telegram-Kanal auf die Neuerungen aufmerksam und hob deren Bedeutung für eine schärfere Finanzaufsicht in der EU hervor.
Die Einigung auf die AMLA-Standards zeigt, wie sehr die europäischen Aufsichtsbehörden das Thema Finanzsicherheit und Geldwäschebekämpfung priorisieren. Banken und andere Institute müssen nun ihre internen Prozesse umstellen, um die Vorgaben zu erfüllen. Dies soll langfristig für mehr Transparenz und geringere Risiken im Finanzsystem sorgen. Darüber hinaus könnten die EU-Vorgaben als Vorbild für andere Regionen dienen, die ebenfalls schärfer gegen Finanzkriminalität vorgehen wollen.
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