Kinderbetreuung bis drei Jahre zählt künftig zur Rente: Das ändert sich ab 2026.

Kinderbetreuung bis drei Jahre zählt künftig zur Rente: Das ändert sich ab 2026
Kinderbetreuung bis drei Jahre zählt künftig zur Rente: Das ändert sich ab 2026

Neue Regeln für die Anrechnung von Betreuungszeiten bei der Rente

Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine treten ab 2026 angepasste Bedingungen für die Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten bei der Rentenberechnung in Kraft. Die Liste der Personen, die während der Betreuung eines Kindes rentenversichert sind, wird präzisiert:

  • Eltern, die offiziell in Elternzeit für ein Kind unter drei Jahren sind;
  • Personen, die ein Kind unter einem Jahr betreuen;
  • Nicht erwerbstätige Bürger, die Kinder im Alter von einem bis drei Jahren betreuen.

Die Zeit der Betreuung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr kann bei der Berechnung der Versicherungsjahre angerechnet werden. Allerdings hängt der dafür erforderliche Nachweis vom Zeitraum ab. Für Zeiten vor 2004 reicht die Geburtsurkunde des Kindes. Wenn die Betreuung im Jahr 2004 stattfand, ist zusätzlich eine Bescheinigung der Sozialbehörden nötig. Für Zeiträume ab dem 1. Januar 2004 erfolgt der Nachweis auf Basis der Daten aus dem Register der Pensionskasse.

Auswirkungen auf die Rentenzahlungen

Wichtig zu wissen: Die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes zählt sowohl zur allgemeinen Berufserfahrung als auch zur Fachdienstzeit. Diese Zeit kann auch bei der Beantragung einer Vorruhestandsrente berücksichtigt werden. Ab Juli 2026 erhalten einige ukrainische Rentner höhere Zahlungen. Ein Beispiel: Viktor Shkolyarov bekam innerhalb eines Jahres fast 3 Millionen Griwna Rente ausgezahlt.

Diese Neuerungen können die Rentenbeträge für Eltern mit Betreuungszeiten deutlich beeinflussen und zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung der finanziellen Situation von Familien schaffen.

Die ab 2026 geltenden Änderungen bei der Anrechnung von Betreuungszeiten könnten ein wichtiger Schritt zur Unterstützung von Eltern in Elternzeit sein. Sie ermöglichen nicht nur die Berücksichtigung dieser Phasen bei der Rentenberechnung, sondern verbessern auch die finanzielle Lage von Familien, die auf solche Leistungen angewiesen sind. Zudem kann die Anerkennung der Kinderbetreuung als Rentenzeit Eltern dazu motivieren, sich stärker in der Familie zu engagieren, was sich positiv auf die Entwicklung der Kinder auswirkt.

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