Feminine Berufsbezeichnungen: Kein Zwang im offiziellen Regelwerk.
Der Status von Femininitiven im Ukrainischen
Nach Angaben von TSN.ua: Die Vorsitzende der Nationalen Kommission für Standards der Staatssprache, Julija Tschernobrow, hat klargestellt: Die Verwendung femininer Berufs- und Personenbezeichnungen ist im Ukrainischen nicht verpflichtend. Wer sie nicht nutzt, verstößt nicht gegen die Regeln des 'Ukrainischen Rechtschreibwörterbuchs'.
Laut Tschernobrow bietet das Regelwerk zwar die sprachlichen Werkzeuge zur Bildung solcher Feminitive, schreibt ihren Gebrauch aber nicht zwingend vor.
Julija Tschernobrow: 'Das Ukrainische Rechtschreibwörterbuch verlangt nicht die zwingende Bildung von Substantiven zur Bezeichnung von Personen weiblichen Geschlechts.'
Sie betonte zudem, dass 'die Nichtverwendung von Femininitiven nicht als Verstoß gegen den Standard der Staatssprache gewertet wird'. Damit steht es jedem frei, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob er oder sie Feminitive verwenden möchte, ohne gegen Sprachregeln zu verstoßen.
Sprachliche Flexibilität als Prinzip
Absatz 32, Teil 4 des Ukrainischen Rechtschreibwörterbuchs listet zwar Suffixe zur Bildung entsprechender Substantive auf, macht ihre Anwendung aber nicht zur Pflicht. Die Entscheidung über den Gebrauch liegt somit bei den Sprechenden selbst.
Diese Regelung unterstreicht die Flexibilität der ukrainischen Sprache und betont den individuellen Spielraum im Sprachgebrauch. In einer Zeit gesellschaftlicher Veränderungen ist dieser sprachpolitische Hinweis bedeutsam, da er persönliche Präferenzen respektiert und so zu einem inklusiveren Miteinander beitragen kann.
Die Debatte um Feminitive wird damit nicht beendet, aber die Klarstellung ihrer Freiwilligkeit rückt sprachliche Vielfalt und die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen in den Vordergrund.
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