Ab morgen gelten neue Regeln: Was sich für alle Eigentümer von Zählern ändern wird.

Ab morgen gelten neue Regeln: Was sich für alle Eigentümer von Zählern ändern wird
Ab morgen gelten neue Regeln: Was sich für alle Eigentümer von Zählern ändern wird

Ukrainische Verbraucher von Dienstleistungen erhalten Anrufe mit der Bitte, ihre Zähler zu überprüfen. Gemäß dem Beschluss Nr. 440 der Regierung bleiben plombierte Zähler, deren Überprüfungsfrist während des Kriegsrechts abgelaufen ist, während der gesamten Dauer des Kriegsrechts sowie drei Monate nach dessen Ablauf gültig.

Früher konnten die Versorgungsunternehmen selbst bei ordnungsgemäß funktionierenden Wasser-, Gas- oder Stromzählern Gebühren auf der Grundlage überhöhter Normen erheben, wenn der Eigentümer der Wohnung kein Überprüfungsdokument hatte.

Die Situation war paradox. Die Bürger installierten Zähler, um Ressourcen zu sparen und nach tatsächlichem Verbrauch zu zahlen. Das Fehlen eines „Zettels“ über die Überprüfung wurde jedoch zur Grundlage für die Berechnung der Versorgungsgebühren nach Norm, wobei häufig überhöhte Koeffizienten angewendet wurden, - stellen Experten der Branche fest.

Der Beschluss Nr. 440 schützt die Rechte der Verbraucher während des Kriegsrechts. Gemäß diesem Dokument haben Versorgungsunternehmen nicht das Recht, Zähler aus der Buchführung zu entfernen oder Gebühren auf der Grundlage des durchschnittlichen monatlichen Tarifs zu erheben, wenn die Überprüfungsfrist während des Kriegsrechts abgelaufen ist.

Versorgungsunternehmen in einigen Regionen haben die Überprüfung der Zähler aus eigener Initiative verschoben, um die Bewohner nicht zu belasten.

Wenn der Verbraucher die Überprüfung aus eigener Initiative durchführen möchte, ist dies erlaubt - es reicht aus, sich mit einem entsprechenden Antrag an den Dienstleister zu wenden. Nach dem Ende des Kriegsrechts müssen jedoch alle Verbraucher, deren Überprüfungsfrist abgelaufen ist, die Überprüfung innerhalb von drei Monaten durchführen.

Früher nannte die NAK 'Naftogaz der Ukraine' die Überprüfungsfristen für verschiedene Klassen von Gaszählern.


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