Merk: EU-Beitritt der Ukraine vor 2027 nicht realistisch.
Deutscher Kanzler zu EU-Perspektive der Ukraine
Nach Angaben von TSN.ua: Bundeskanzler Friedrich Merk hat klargestellt, dass die Ukraine vor dem Jahr 2027 nicht Mitglied der Europäischen Union werden kann. Seiner Einschätzung nach müssen alle Beitrittskandidaten zunächst die sogenannten Kopenhagener Kriterien vollständig erfüllen. Diese bereits 1993 festgelegten Bedingungen umfassen unter anderem:
- eine stabile Demokratie,
- die Achtung der Rechtsstaatlichkeit,
- den Schutz der Menschenrechte sowie
- eine funktionierende Marktwirtschaft.
Der Kanzler wies darauf hin, dass der Prozess zur Erfüllung dieser Kriterien in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt. Dies gelte für alle beitrittswilligen Länder, also auch für die Ukraine. Die Aussage spiegelt die offizielle deutsche Haltung zur europäischen Integration der Ukraine wider und setzt realistische Erwartungen für einen möglichen Beitritt. Der EU-Erweiterungsprozess ist bekanntlich ein langwieriges Verfahren, das umfassende Reformen voraussetzt.
«Die Erklärung von Kanzler Merk unterstreicht, wie wichtig die Einhaltung der festgelegten Kriterien für alle EU-Beitrittskandidaten ist» - Friedrich Merk
Daraus wird deutlich, dass die Ukraine noch erhebliche politische und wirtschaftliche Reformen umsetzen muss, um die europäischen Standards zu erreichen. Solche Stellungnahmen aus Berlin können die Wahrnehmung des ukrainischen EU-Annäherungsprozesses sowohl in der Ukraine als auch in anderen europäischen Hauptstädten beeinflussen.
Lesen Sie auch
- EU-Beitrittsgespräche: Ukraine startet mit erstem Verhandlungskapitel
- EU-Beitrittsgespräche mit Ukraine und Moldau gestartet: Erste Verhandlungsrunde eingeläutet
- Angriff auf das Höhlenkloster Kiew: Außenminister Sibyga fordert UNESCO zum Handeln auf
- Nach Drohnenangriff: Selenskyj besucht schwer beschädigtes Höhlenkloster in Kiew
- Taiwanische Küstenwache drängt chinesische Schiffe aus Sperrzone zurück
- Friedensabkommen zwischen USA und Iran: Europa signalisiert Bereitschaft zur Aufhebung der Sanktionen

