Gericht verbot das Riesenrad in Podil: Die Attraktion hielt sich auf faulen Balken.

Gericht verbot das Riesenrad in Podil: Die Attraktion hielt sich auf faulen Balken
Gericht verbot das Riesenrad in Podil: Die Attraktion hielt sich auf faulen Balken

Nach Angaben von ТСН: In Kiew wurde die Arbeit des Riesenrads in Podil vorübergehend eingestellt, da eine Gefahr für die Sicherheit der Besucher besteht. Die Attraktion wurde auf Beschluss des Gerichts beschlagnahmt.

Das Amtsgericht Podil unterstützte den Antrag der Podil Bezirksstaatsanwaltschaft und verhängte eine Beschlagnahme über die Attraktion „Riesenrad“, die am Kontaktsplatz liegt. Die Nutzung der Attraktion ist verboten.

Die Sicherheit der Besucher ist gefährdet

Experten haben bei einer Überprüfung festgestellt, dass die Metallkonstruktionen des Riesenrads von Holzträgern gestützt werden, die sich in einem unzureichenden Zustand befinden. Dies stellt ein reales Risiko eines Unfalls mit möglichen Verletzungen oder dem Tod von Menschen dar. Aufgrund dieser gefährlichen Bedingungen drängten die Staatsanwälte auf eine sofortige Einstellung der Arbeit der Attraktion, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Das Gericht entschied zugunsten der Staatsanwaltschaft, und derzeit bleibt das Riesenrad beschlagnahmt, bis alle Verstöße gegen die technische Sicherheit behoben sind.

Frühere Anfragen der Staatsanwaltschaft

Es ist auch erwähnenswert, dass die Staatsanwaltschaft bereits im vergangenen Jahr das Gericht um ein Verbot der Nutzung des Objekts gebeten hatte, da eine echte Bedrohung für das Leben der Menschen bestand. Es stellte sich heraus, dass die Stützstrukturen des berühmten Riesenrads am Kontaktsplatz in Kiew auf faulen Holzträgern ruhen.

Die Verhinderung von Unfällen bei Attraktionen ist ein wichtiger Aspekt der Gewährleistung der Sicherheit der Bürger. Die Situation mit dem Riesenrad am Kontaktsplatz unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Kontrolle des technischen Zustands von Attraktionen, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden. Die Eigentümer von Attraktionen müssen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen einhalten, sondern auch für die Sicherheit der Besucher sorgen.


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