Das Ministerium für Justiz hat Gerüchte über die obligatorische Wiederregistrierung von Immobilien widerlegt.

Das Ministerium für Justiz hat Gerüchte über die obligatorische Wiederregistrierung von Immobilien widerlegt
Das Ministerium für Justiz hat Gerüchte über die obligatorische Wiederregistrierung von Immobilien widerlegt

Das Ministerium für Justiz hat Gerüchte über die Wiederregistrierung von Eigentumsrechten widerlegt

Nach Angaben von inkorr.com: Das ukrainische Ministerium für Justiz hat Informationen über die Notwendigkeit einer obligatorischen Wiederregistrierung von Eigentumsrechten, die vor 2013 erworben wurden, widerlegt. Die Behörde versicherte, dass alle Eigentumsrechte, die im alten System registriert sind, weiterhin gültig bleiben und die Eigentümer keine zusätzlichen Maßnahmen ergreifen müssen.

'Es gibt keine obligatorische Wiederregistrierung. Die Digitalisierung ist ein freiwilliger und kostenloser Prozess', erklärten die Mitarbeiter des Ministeriums für Justiz.

Sie betonten auch, dass die Eingabe von Daten in das neue Register in Zukunft einfacher wird, insbesondere beim Verkauf oder Erben von Immobilien.

Das neue System der staatlichen Registrierung von Eigentumsrechten, das 2013 in Betrieb genommen wurde, hat das alte Register ersetzt, das von der BTI verwaltet wurde. Alle Eigentumseinträge, die vor diesem Jahr erfolgt sind, bleiben gültig.

Die Vorbereitung eines Antrags auf Wiederregistrierung ist eine freiwillige Initiative des Eigentümers. Dies kann persönlich im Zentrum für administrative Dienstleistungen oder über einen Notar erfolgen. Ein Online-Service in 'Diia' ist ebenfalls verfügbar, jedoch mit einigen territorialen Ausnahmen. Beispielsweise kann für Immobilien in der Krim, in Sewastopol und in bestimmten Regionen der Ukraine dieser Service nur im CNAP oder über einen Notar in Anspruch genommen werden. Ab dem 13. Oktober 2025 wird auch die Region Tschernihiw diese Möglichkeit nutzen können.

Somit bleiben alle bis 2013 registrierten Eigentumsrechte gültig und es gibt keine verpflichtende Wiederregistrierung. Das neue Registrierungssystem kann jedoch den Prozess für Immobilienbesitzer erleichtern, insbesondere im Kontext von Verkaufs- oder Erbschaftsverträgen.


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