Ukraine und IMF einigen sich auf höhere Umsatzgrenze für Kleinunternehmer.

Ukraine und IMF einigen sich auf höhere Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
Ukraine und IMF einigen sich auf höhere Umsatzgrenze für Kleinunternehmer

Vereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds

Nach Angaben von TSN.ua: Der Internationale Währungsfonds (IMF) und die Ukraine haben sich auf eine wichtige steuerliche Anpassung verständigt. Künftig müssen sich Einzelunternehmer erst ab einem Jahresumsatz von 4 Millionen Hrywnja (etwa 85.000 Euro) der Mehrwertsteuerpflicht unterwerfen. Diese Regelung entlastet gezielt Kleinunternehmer, da etwa zwei Drittel aller Einzelunternehmen im Land unter dieser neuen Schwelle bleiben. Die finale Entscheidung über das Programm, in dessen Rahmen diese Einigung erzielt wurde, trifft der Exekutivrat des IMF in seiner nächsten Sitzung. Diese Anpassung ist Teil der laufenden Bemühungen, das Steuersystem zu modernisieren und den Unternehmensstandort zu stärken.

Die Verhandlungen zwischen Kiew und dem Fonds fanden vom 17. bis 21. November statt. Das neue erweiterte Finanzierungsprogramm (EFF) mit einer Laufzeit von 48 Monaten sieht die Erfüllung von 16 strukturellen Benchmarks und vier vorab zu erfüllenden Bedingungen vor. Wirtschaftsministerin Julia Swyrydenko erklärte dazu:

'Nach intensiven Diskussionen und Konsultationen hat die IMF-Mission die Vereinbarungen vereinfacht.' — Julia Swyrydenko

Sie betonte die Bedeutung der Neuregelung: 'Die Details sind entscheidend. In den Gesprächen mit dem IMF haben wir uns auf die Anhebung der Mehrwertsteuerschwelle für Einzelunternehmer auf 4 Millionen Hrywnja geeinigt.'

Weitere Pläne des Finanzministeriums

Das Finanzministerium plant zudem, im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Dieser sieht eine verpflichtende Mehrwertsteuerzahlung für Einzelunternehmer mit einem Jahreseinkommen von über einer Million Hrywnja vor. Dazu führte Swyrydenko aus:

'Es gab viele Debatten über die konkrete Ausgestaltung. Wir arbeiten mit den Parlamentsabgeordneten zusammen und werden diese Maßnahmen höchstwahrscheinlich im Rahmen eines konsolidierten Steuergesetzentwurfs verabschieden.' — Julia Swyrydenko

Die geplanten Änderungen im Mehrwertsteuerrecht für Einzelunternehmer werden das Geschäftsumfeld in der Ukraine somit spürbar verändern. Ihre Umsetzung erfordert jedoch eine gründliche Diskussion und Abstimmung mit allen betroffenen Kreisen.

Die Einigung mit dem IMF markiert einen wichtigen Schritt in der Reform des ukrainischen Steuersystems. Sie soll insbesondere kleine Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten entlasten. Durch die höhere Freigrenze können viele Unternehmer zusätzliche finanzielle Verpflichtungen vermeiden, was die unternehmerische Initiative und das Wirtschaftswachstum insgesamt fördern könnte. Die später geplanten Schritte zur verpflichtenden Mehrwertsteuer für einen größeren Kreis von Einzelunternehmern werden jedoch voraussichtlich neue Diskussionen auslösen und eine sorgfältige Planung seitens der Regierung und der Wirtschaft erfordern.


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