Subventionen: Die Pensionfondsverwaltung hat erklärt, ob Cashback und 'ePidtrymka' bei den Einkünften berücksichtigt werden.

Subventionen: Die Pensionfondsverwaltung hat erklärt, ob Cashback und 'ePidtrymka' bei den Einkünften berücksichtigt werden
Subventionen: Die Pensionfondsverwaltung hat erklärt, ob Cashback und 'ePidtrymka' bei den Einkünften berücksichtigt werden

Die Hauptverwaltung des Pensionsfonds in der Region Donezk hat Informationen darüber veröffentlicht, wie Einkünfte aus den Programmen 'Nationale Cashback' und 'Winterunterstützung' bei der Beantragung von Subventionen berücksichtigt werden.

Änderungen im System der sozialen Unterstützung aktualisieren die Frage der Berücksichtigung verschiedener Arten von Einkünften bei der Gewährung von Wohnsubventionen. Viele ukrainische Familien, die an den Programmen 'Nationale Cashback' und 'Winterunterstützung' teilnehmen, sind daran interessiert, wie die Zahlungen aus diesen Programmen ihr Recht auf Erhalt von Subventionen beeinflussen.

Der Erhalt von Geld aus diesen Programmen hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Subvention. Diese Zahlungen werden nicht bei dem Gesamteinkommen der Familie zur Gewährung der Wohnsubvention berücksichtigt. Dies gilt sowohl für die einmalige Hilfe im Rahmen des Programms 'Winterunterstützung' als auch für die Rückerstattung eines Teils der Gelder beim Kauf ukrainischer Waren über das Programm 'Nationale Cashback' auf der Plattform 'Made in Ukraine'. Diese Entscheidung ist in den offiziellen Änderungen der Verordnung der Regierung Nr. 632 vom 22. Juli 2020 verankert, in der die Berechnung der Einkünfte der Familie für den Erhalt sozialer Unterstützung beschrieben ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Ukrainer im Jahr 2025 ihre коммунальных преимущества verlieren könnten.


Lesen Sie auch