Zahlungsterminals für Selbstständige: Fristen, Ausnahmen und drohende Bußgelder.

Zahlungsterminals für Selbstständige: Fristen, Ausnahmen und drohende Bußgelder
Zahlungsterminals für Selbstständige: Fristen, Ausnahmen und drohende Bußgelder

Neue Vorgaben für Selbstständige: Wer braucht ein Kartenterminal?

Nach Angaben von TSN.ua: Ab dem 1. Januar 2026 müssen bestimmte Selbstständige in der Ukraine Kartenzahlungsterminals (POS) bereitstellen. Die Grundlage dafür bildet eine Kabinettsverordnung der ukrainischen Regierung vom 29.07.2022 (Nr. 894). Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen von etwa 12.000 Hrywnja. Diese Regelung ist Teil einer breiteren Initiative zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs und zur Eindämmung der Schattenwirtschaft.

Die Pflicht betrifft vor allem Einzelunternehmer (FOP), die in Orten mit mehr als 25.000 Einwohnern tätig sind, sowie in Städten mit 5.000 bis 25.000 und unter 5.000 Einwohnern. Konkret sind ab 2026 Selbstständige der ersten Einheitssteuergruppe, fahrende Händler, Landwirte und Betreiber von Verkaufsautomaten in der Pflicht. Allerdings wurde durch eine weitere Verordnung vom 29.12.2025 (Nr. 1768) die Einführung für bestimmte Kategorien bis zum Ende des Kriegsrechts ausgesetzt, was ihnen vorübergehend Strafen erspart.

Welche Sanktionen drohen bei Nichtbeachtung?

Die Bußgelder für fehlende Terminals sind gestaffelt: Für einen ersten Verstoß fallen 1.700 bis 3.400 Hrywnja an. Wird die Vorschrift innerhalb eines Jahres erneut missachtet, steigt die Strafe auf 8.500 bis 17.000 Hrywnja. Zusätzlich sieht Artikel 23 des ukrainischen Verbraucherschutzgesetzes eine feste Geldbuße von 8.500 Hrywnja vor. Diese Regelungen unterstreichen den ernsthaften Charakter der neuen Anforderungen.

Premierministerin Julia Swyrydenko hat zudem klargestellt, dass im Februar 2026 kein Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung der Mehrwertsteuer für Einzelunternehmer vorgelegt wird. Dies entlastet den Kleinunternehmenssektor vorerst von einer zusätzlichen finanziellen Bürde.

Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Service für Kunden zu verbessern und mehr Transparenz in Geschäftsvorgänge zu bringen. Sie sind ein Schritt zur Modernisierung der ukrainischen Wirtschaft.

Wer ist ab 2026 zur Installation eines Terminals verpflichtet?

  • Einzelunternehmer (FOP) in Orten mit über 25.000 Einwohnern.
  • Selbstständige in Städten mit 5.000 bis 25.000 Einwohnern.
  • FOPs der ersten Einheitssteuergruppe, fahrende Händler, Landwirte und Automatenbetreiber.

Welche Bußgelder sind vorgesehen?

  • 1.700 bis 3.400 Hrywnja bei erstmaligem Verstoß.
  • 8.500 bis 17.000 Hrywnja bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres.
  • Eine feste Strafe von 8.500 Hrywnja nach dem Verbraucherschutzgesetz.

Die Einführung von Zahlungsterminals ist eine zentrale Maßnahme der ukrainischen Regierung zur Modernisierung des Geschäftsumfelds und zur Erhöhung der finanziellen Transparenz. Sie soll den Kundenservice verbessern und die Legalisierung von Geschäften fördern. Die zeitweise Aussetzung für bestimmte Unternehmer während des Kriegsrechts berücksichtigt die schwierige wirtschaftliche Lage und soll deren finanzielle Stabilität in dieser Zeit wahren.


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