Soldaten mit Behinderungen erhalten eine Rente von 9.478 Hrywnja: Bedingungen für die Zuteilung.

Soldaten mit Behinderungen erhalten eine Rente von 9.478 Hrywnja: Bedingungen für die Zuteilung
Soldaten mit Behinderungen erhalten eine Rente von 9.478 Hrywnja: Bedingungen für die Zuteilung

Nach Angaben von ТСН: Soldaten, die aus dem Dienst entlassen wurden, haben die Möglichkeit, eine Invalidenrente zu erhalten. Wenn die Verletzung oder Krankheit während der Erfüllung der Pflichten aufgetreten ist, beträgt die minimale Zahlung 9.478 Hrywnja.

Diese Informationen wurden von den Pensionsfonds bereitgestellt.

Personen, die aus der Militärbasis entlassen wurden, können eine Invalidenrente beantragen, wenn sie während des Dienstes oder innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung den Status eines behinderten Menschen erhalten haben. Das Recht auf Rente bleibt auch dann bestehen, wenn die Behinderung später eintritt, aber eine Folge von Verletzungen oder Gehirnerschütterungen ist, die während der Dienstzeit oder zum Schutz der Ukraine erlitten wurden.

Es ist zu beachten, dass die Rente nur nach der Entlassung gewährt wird.

Kategorien von Soldaten nach Behinderungsstatus

  • Personen mit Behinderungen aufgrund des Krieges (Verletzungen, Gehirnerschütterungen, Beeinträchtigungen oder Krankheiten, die während der Erfüllung der Dienstaufgaben erlitten wurden)

  • Andere Soldaten mit Behinderungen (Beeinträchtigung, die durch einen Unfall, der nicht mit dem Dienst in Verbindung steht, oder eine Krankheit verursacht wurde)

Verfahren zur Beantragung von Zahlungen

Um eine Rente zu erhalten, muss ein Antrag bei der territorialen Abteilung des Pensionsfonds über die entsprechenden strukturellen Einheiten des Verteidigungsministeriums eingereicht werden. Mobilisierte Personen aus anderen Ministerien oder Behörden müssen sich an ihre Abteilungen wenden.

Höhe der Invalidenrente

Die Höhe der Invalidenrente, die aufgrund des Krieges gewährt wird, hängt von der Behinderungskategorie ab:

  • für Gruppe I — 100%

  • für Gruppe II — 80%

  • für Gruppe III — 60%

Für andere Soldaten mit Behinderungen, je nach Einkommen, betragen die Renten:

  • für Gruppe I — 70%

  • für Gruppe II — 60%

  • für Gruppe III — 40%

Die Mindestpension für Personen mit Behinderungen wegen des Krieges beträgt:

  • 16.847 Hrywnja für Gruppe I

  • 13.822 Hrywnja für Gruppe II

  • 9.478 Hrywnja für Gruppe III

Wir erinnern auch daran, dass mit der Erhöhung des Existenzminimums für Rentner, die für den 1. Januar 2026 geplant ist, auch die Mindestpension in der Ukraine steigen wird, was von diesem Wert abhängt.

Somit wird die Mindestpension im Jahr 2026 um 234 Hrywnja auf 2.595 Hrywnja erhöht.

Diese Änderungen in der Rentenversorgung der Soldaten sind wichtige Schritte zur Unterstützung derjenigen, die ihre Kräfte und Gesundheit im Dienst der Ukraine eingesetzt haben. Trotz der Herausforderungen versucht das Rentensystem, sich den Bedürfnissen der Soldaten anzupassen und ihre grundlegenden Bedürfnisse in schwierigen Zeiten zu decken.


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