Ab 2026: Höhere Mindestrenten für Menschen mit Behinderung in der Ukraine.

Ab 2026: Höhere Mindestrenten für Menschen mit Behinderung in der Ukraine
Ab 2026: Höhere Mindestrenten für Menschen mit Behinderung in der Ukraine

Staatliche Renten für ukrainische Bürger mit Behinderung

Nach Angaben von Novyny.live: Ukrainische Staatsbürger mit einer anerkannten Behinderung haben Anspruch auf eine staatliche Rente. Die Höhe dieser Rente richtet sich nach der zugewiesenen Behinderungsgruppe. Eine wichtige Anpassung der Mindestbeträge ist für den 1. März 2026 vorgesehen. Ab diesem Stichtag soll die Mindestrente für Menschen mit Behinderung bei 2 595 UAH liegen.

Die Invaliditätsrente wird als Prozentsatz der regulären Altersrente berechnet:

  • 100 % für Gruppe I
  • 90 % für Gruppe II
  • 50 % für Gruppe III

Für Militärangehörige mit Behinderung hängt die Rentenhöhe von der Ursache der Invalidität ab und kann zwischen 60 % und 100 % ihrer finanziellen Versorgung betragen.

Mindestrenten für Kriegs- und Tschernobyl-Geschädigte

Für Personen, deren Behinderung auf Kriegseinwirkungen zurückgeht, gelten festgelegte Mindestrenten:

  • Gruppe I — 16 847 UAH
  • Gruppe II — 13 822 UAH
  • Gruppe III — 9 478 UAH
  • Kriegsteilnehmer — 5 528 UAH

Für Personen mit einer durch die Tschernobyl-Katastrophe verursachten Behinderung gelten ab dem 1. März 2025 folgende Mindestbeträge:

  • Gruppe I — 9 855,71 UAH
  • Gruppe II — 7 884,57 UAH
  • Gruppe III — 6 077,69 UAH

Ab dem 1. März 2026 werden die voraussichtlichen Mindestrenten für Tschernobyl-Geschädigte auf folgende Summen angehoben:

  • Gruppe I — 11 048,25 UAH
  • Gruppe II — 8 838,60 UAH
  • Gruppe III — 6 813,09 UAH

Für Liquidatoren der Tschernobyl-Katastrophe gelten diese deutlich höheren Mindestrenten:

  • Gruppe I — 20 653,55 UAH
  • Gruppe II — 16 522,84 UAH
  • Gruppe III — 12 392,13 UAH
Nach Angaben des Ukrainischen Rentenfonds darf 'die Mindestrente für Menschen mit Behinderung nicht unter dem Existenzminimum für Personen liegen, die ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben'.

Ebenso gilt: 'Für Personen mit kriegsbedingter Behinderung darf die Mindestrente nicht unterschritten werden. Sie beträgt für Gruppe I — 16 847 UAH, Gruppe II — 13 822 UAH, Gruppe III — 9 478 UAH und für Kriegsteilnehmer — 5 528 UAH.'

Die für 2026 geplanten Änderungen werden die finanzielle Situation vieler Menschen mit Behinderung in der Ukraine daher spürbar verbessern. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Stärkung des sozialen Schutzes einer besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe. Die Erhöhungen sollen eine notwendige Grundversorgung und eine würdigere Lebensführung ermöglichen.

Die geplante Reform des Rentensystems für Menschen mit Behinderung unterstreicht das staatliche Bemühen, Bürger in schwierigen Lebenslagen besser zu unterstützen. Die Anpassungen können zu einer verbesserten finanziellen Absicherung, einem höheren Lebensstandard und einer besseren sozialen Teilhabe der Betroffenen beitragen. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die infolge von Krieg oder anderen schwerwiegenden Ereignissen eine Behinderung erlitten haben.


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