Gerichtsurteil: Frau muss 142.000 Griwna an Rentenkasse zurückzahlen.
Rückzahlungsurteil nach Aberkennung des Behindertenstatus
Nach Angaben von TSN.ua: Das Bezirksgericht Peressyp in Odessa hat einer Klage des ukrainischen Rentenfonds stattgegeben. Eine Einwohnerin der Stadt muss demnach mehr als 142.000 Griwna zurückerstatten. Diese Summe hatte sie als Rentenzahlung aufgrund eines Behindertengrades erhalten, der jedoch zum 1. August 2023 aberkannt wurde.
Laut Gerichtsbeschluss ist die Frau verpflichtet, exakt 142.861 Griwna zurückzuzahlen. Diese Beträge hatte sie bis zum Wegfall ihres Status rechtmäßig bezogen. Der Rentenfonds zog vor Gericht, nachdem die Frau eine freiwillige Rückzahlung abgelehnt hatte. In der Urteilsbegründung berief sich der Richter auf Artikel 1212 des ukrainischen Zivilgesetzbuches. Diese Vorschrift regelt die Rückgabepflicht für Leistungen, wenn der Anspruchsgrund nachträglich entfällt.
Zusätzliche finanzielle Belastung
Zusätzlich zur Hauptsumme muss die Frau 1.331 Griwna Gerichtsgebühren tragen, was ihre finanzielle Last weiter erhöht. Dieses Urteil könnte Signalwirkung für viele andere Ukrainer haben, deren Behindertenstatus neu bewertet wird. Der Fall zeigt, wie wichtig eine aktive Überprüfung des eigenen Leistungsanspruchs ist, wenn sich die zugrundeliegenden Umstände ändern.
Der Vorfall wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen Sozialleistungen und gesetzlichen Rückforderungsansprüchen auf. Die Entscheidung des Gerichts könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen, in denen Rentenzahlungen nach einer Neubewertung der Invalidität zurückgefordert werden. Für Leistungsbezieher unterstreicht dies die Notwendigkeit, Änderungen im eigenen Rechtsstatus stets im Blick zu behalten.
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