Neues Gesetz: Rentenanspruch künftig digital nachweisen.
Rentenbeantragung in der Ukraine wird einfacher
Nach Angaben von TSN.ua: Ein neuer Gesetzentwurf in der Ukraine soll die Beantragung von Renten deutlich vereinfachen. Kern der Reform ist, dass künftig vorrangig Daten aus staatlichen elektronischen Registern als Nachweis für die Beschäftigungszeiten dienen. Diese Modernisierung soll das gesamte Verfahren der Rentenfestsetzung optimieren und den Zugang zu den erforderlichen Informationen erleichtern.
Für die Zeit vor dem 1. Januar 2004 bleibt das Arbeitsbuch das wichtigste Dokument. Sind für spätere Zeiten keine Daten in den staatlichen Registern hinterlegt, muss der Rentenanspruch weiterhin auf klassischem Weg belegt werden – durch andere Dokumente, Zeugenaussagen oder ein Gerichtsurteil.
Diese Dokumente können den Rentenanspruch belegen
Falls das Arbeitsbuch fehlt oder Fehler enthält, kommen unter anderem folgende Nachweise infrage:
- Daten aus dem Register der versicherten Personen,
- Auszüge oder Bescheinigungen von Unternehmen,
- Arbeitsbescheinigungen, Beurteilungen oder schriftliche Arbeitsverträge,
- Mitgliedsbücher von Gewerkschaften.
Für den Fall, dass auch in den staatlichen Registern keine Einträge zu finden sind, sieht der Gesetzentwurf folgende Alternativen vor:
- andere amtliche Dokumente,
- Aussagen von mindestens zwei Zeugen,
- ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.
Die geplante Neuregelung könnte den Rentenzugang für viele Bürger erheblich beschleunigen, da der oft mühsame Papierkrieg entfällt. Besonders ältere Menschen, deren Beschäftigungsverhältnisse teils schlecht dokumentiert sind, profitieren von der Vereinfachung.
Mit der Einführung des Gesetzes wird erwartet, dass sich Verzögerungen im Rentenantragsverfahren deutlich verringern.
Elektronische Register ermöglichen einen schnelleren und zuverlässigeren Zugriff auf die benötigten Daten. Dies könnte sich positiv auf die soziale Absicherung der Bevölkerung auswirken, insbesondere für jene, die bisher Schwierigkeiten hatten, ihre gesamte Berufsbiografie lückenlos nachzuweisen.
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