Vertriebene in der Oblast Winniza erhalten finanzielle Unterstützung zur Miete von Wohnraum.

Vertriebene in der Oblast Winniza erhalten finanzielle Unterstützung zur Miete von Wohnraum
Vertriebene in der Oblast Winniza erhalten finanzielle Unterstützung zur Miete von Wohnraum

Ukrainische Vertriebene in der Oblast Winniza können finanzielle Unterstützung zur Miete von Wohnraum erhalten. Dies wurde vom Ministerium für die Reintegration der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine bekannt gegeben.

Die Unterstützung steht Familien von Binnenvertriebenen zu, die sich nach dem 24. Februar 2022 zwangsweise umgesiedelt haben und noch keine gezielte finanzielle Unterstützung zur Miete von Wohnraum von internationalen Organisationen erhalten haben. Sie gehören auch zu einer der folgenden Bevölkerungsgruppen:

  • Binnenvertriebene, die in vorübergehenden Unterkünften leben und in der Lage sind, nach Ablauf des Programms private Mietkosten zu tragen.
  • Binnenvertriebene, die in bedrohten vorübergehenden Unterkünften leben (insbesondere in Schulen und Kindergärten).
  • Binnenvertriebene, die in gemieteten Unterkünften leben, von Zwangsräumung bedroht sind und keine andere Alternative haben, als in vorübergehende Unterkünfte umzuziehen.
  • Neu angekommene Binnenvertriebene (bis zu einem Jahr), die nicht in vorübergehenden Unterkünften leben möchten.

Bewerber um die Teilnahme am Programm müssen auch mindestens einem der Vulnerabilitätskriterien entsprechen.

Alle Zielgruppen müssen in der Lage sein, die privaten Mietkosten am Ende des Unterstützungszeitraums zu tragen.

Der Haushalt muss auch in der Lage sein, eine Mietunterkunft zu finden und die ersten 2 Monate dafür zu bezahlen.

Nach positiver Entscheidung wird nach dem Ausfüllen des Fragebogens zu einem Interview eingeladen, bei dem die bereitgestellten Antworten bestätigt und entsprechende Dokumente vorgelegt werden müssen.

Den Fragebogen für die Teilnahme am Projekt können Sie unter folgendem Link ausfüllen.

Wir erinnern daran, dass Sie sich bei der Hotline des Ministeriums für die Reintegration für Hilfe bei der Beantragung des Status und der Zahlungen für Binnenvertriebene, bei Fragen zur Evakuierung von vorübergehend besetzten Gebieten, bei der Auszahlung an die Familie von Kriegsgefangenen und bei der psychologischen Unterstützung melden können.


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