Polen stellt ab 2026 keine neuen Schutzbescheinigungen mehr aus – was jetzt zu tun ist.
Neue Regelungen für den vorübergehenden Schutz in Polen
Nach Angaben von Novyny.live: Ab dem 5. März 2026 stellt Polen keine neuen Bescheinigungen über den vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsbürger mehr aus. Diese Entscheidung wurde vom Leiter des Ausländeramts getroffen. Alle Dokumente, die bis zu diesem Stichtag ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 4. März 2027. Diese Maßnahme markiert eine neue Phase in der Aufenthaltsregelung für Geflüchtete aus der Ukraine.
Ukrainer, die ihren Schutzbescheid bis zum 5. März 2026 erhalten haben, können ihn also weiterhin bis zum Ablaufdatum nutzen. Entscheidend ist dabei die PESEL-UKR-Nummer, die den Anspruch auf vorübergehenden Schutz bestätigt. Diese elfstellige Nummer enthält den Zusatz „UKR“ und dient als spezifischer Identifikator für ukrainische Bürger.
Das Ende einer vereinfachten Prozedur
Das vereinfachte Verfahren zur Erlangung des Schutzstatus war ein wichtiges Instrument, um Ukrainern zu helfen, die vor dem Krieg fliehen mussten. Mit dem Ausstellungsstopp ab 2026 müssen sich Betroffene jedoch auf geänderte Rahmenbedingungen einstellen.
Die neue Regelung betrifft insbesondere jene, die langfristig in Polen bleiben möchten, da sich ihre rechtliche Situation ohne neue Schutzbescheinigungen ändern kann. Wer noch keinen Bescheid hat, sollte zeitnah alternative Optionen für einen legalen Aufenthalt prüfen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist ratsam und kann folgende Schritte umfassen:
- Rechtsberatung in Anspruch nehmen
- Kontakt zu NGOs und Migrationsberatungsstellen aufnehmen
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