Ab 2026: Diese Kleinunternehmer in der Ukraine müssen Kartenzahlung anbieten.

Ab 2026: Diese Kleinunternehmer in der Ukraine müssen Kartenzahlung anbieten
Ab 2026: Diese Kleinunternehmer in der Ukraine müssen Kartenzahlung anbieten

Wer ist von der neuen Regelung betroffen?

Nach Angaben von Novyny.live: Eine Kabinettsverordnung der ukrainischen Regierung vom 29.07.2022 schreibt bestimmten Selbstständigen und Kleingewerbetreibenden vor, Zahlungsterminals (POS-Terminals) bereitzustellen. Diese Pflicht tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Konkret betrifft es Einzelunternehmer (FOP) der ersten Gruppe der vereinfachten Besteuerung, ambulante Händler, Landwirte sowie Betreiber von Verkaufsautomaten. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Initiative zur Förderung bargeldloser Zahlungen und zur Eindämmung der Schattenwirtschaft.

Für Verstöße gegen diese Vorgabe sind empfindliche Bußgelder vorgesehen. Bei einem ersten Vergehen liegt die Strafe für das Fehlen eines Terminals zwischen 1.700 und 3.400 Hrywnja. Insgesamt kann die Geldbuße für eine erste Zuwiderhandlung sogar bis zu 12.000 Hrywnja betragen. Die Höhe der Sanktionen unterstreicht den ernsthaften Willen des Gesetzgebers, die Akzeptanz bargeldloser Zahlungsmittel flächendeckend durchzusetzen.

Fristen und aktuelle Übergangsregelung

Ursprünglich sollte die Einführung früher erfolgen, doch eine weitere Verordnung vom 29.12.2025 hat die Frist bis zum Ende des Kriegsrechts verlängert. Unternehmern wird somit mehr Zeit eingeräumt, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Unabhängig von dieser Terminal-Pflicht ist für Einzelunternehmer der ersten und zweiten Gruppe im Jahr 2026 der 2. März als Stichtag für die Abgabe der Jahreserklärung festgelegt.

Insgesamt müssen sich die betroffenen Gewerbetreibenden in der Ukraine auf diese neuen gesetzlichen Vorgaben vorbereiten, die ihren Geschäftsalltag verändern werden. Die zeitliche Verschiebung bietet eine wichtige Atempause, um die notwendigen technischen und finanziellen Anpassungen in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage vorzunehmen.


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