Die Strafverfolgungsbehörden haben aufgedeckt, wie viele Soldaten nach dem AWOL in den Dienst zurückgekehrt sind.

Die Strafverfolgungsbehörden haben aufgedeckt, wie viele Soldaten nach dem AWOL in den Dienst zurückgekehrt sind
Die Strafverfolgungsbehörden haben aufgedeckt, wie viele Soldaten nach dem AWOL in den Dienst zurückgekehrt sind

Aktuelle Daten des Staatsbüros für Ermittlungen zeigen, dass fast 21,1 Tausend Kämpfer in den Dienst zurückgekehrt sind, nachdem sie in den letzten drei Monaten - von November 2024 bis März 2025 - die Militärteile eigenmächtig verlassen hatten. Die meisten Militärangehörigen kehrten zu den Streitkräften der Ukraine, der Nationalgarde und der Staatlichen Grenzschutzbehörde zurück. Die Frist für die Befreiung von der Verantwortung für die, die freiwillig zurückgekehrt sind, ist bereits abgelaufen. Nach der Rückkehr in den Dienst mussten die Kämpfer einen Bericht über ihre Wiederaufnahme in den Dienst einreichen, was einen klaren Handlungsalgorithmus aktivierte, wie die Dokumentation und die Wiederherstellung von Zahlungen. Militärangehörige, die nach dem 1. März 2025 eigenmächtig ihre Einheit verlassen haben, müssen ebenfalls in den Dienst zurückkehren, der Mechanismus ihrer Legalisierung wird sich jedoch etwas unterscheiden.

Nach den Daten der App 'Armee+' haben in der vergangenen Woche über 300 Militärangehörige Berichte über ihre Rückkehr zur Truppe nach dem eigenmächtigen Verlassen eingereicht. Es ist zu beachten, dass die Mehrheit der Fälle des eigenmächtigen Verlassens nicht an der Front, sondern in Ausbildungszentren aufgetreten ist, während in den Kampfverbänden solche Fälle seltener sind.

Gesetz über die freiwillige Rückkehr in den Dienst

Das Gesetz Nr. 12095, das von der Werchowna Rada angenommen wurde, betrifft die freiwillige Rückkehr in den Dienst von Personen, die zum ersten Mal eigenmächtig die Militärteile verlassen oder desertiert sind. Während des Kriegsrechts können Militärangehörige, die freiwillig an ihre Dienstorte zurückkehren und ihre Bereitschaft zur Fortsetzung des Militärdienstes bekunden, ihre Dienstzeit im Rahmen eines Vertrags verlängern.


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