UN-Charta widerlegt russische Ansprüche auf „historische Gebiete“ – eine juristische Einordnung.
Warum Russlands Berufung auf „historische Gebiete“ in der Ukraine rechtlich nicht haltbar ist
Nach Angaben von Espreso.tv: Dieser Beitrag untersucht die rechtlichen Grundlagen der russischen Argumentation zu angeblichen „historischen Gebieten“ in der Ukraine. Das Konzept „historischer Gebiete“ ist im geltenden Völkerrecht nicht verankert. Daher entbehren alle territorialen Forderungen Russlands, die sich auf historische Argumente stützen, jeder rechtlichen Grundlage. Völkerrechtlich zählt allein der aktuelle Status von Grenzen, nicht die Geschichte.
Artikel 2(4) der UN-Charta verbietet ausdrücklich die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit eines Staates. Diese Norm ist ein zentraler Pfeiler des Völkerrechts und schützt die Unantastbarkeit staatlicher Grenzen. Auch die Schlussakte von Helsinki von 1975 bestätigt die Gültigkeit der offiziell festgelegten Grenzen und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung internationaler Regeln in territorialen Fragen.
Völkerrechtliche Grundsätze und die Ukraine
Der Vertrag über die ukrainisch-russische Staatsgrenze aus dem Jahr 2003 legt die bestehenden Grenzen zwischen beiden Ländern fest und unterliegt ebenfalls dem Völkerrecht. Dieses Recht verbietet den Gebietserwerb durch Gewalt, weshalb Handlungen, die gegen diese Normen verstoßen, rechtswidrig sind. Bereits 1991 hatte sich das ukrainische Volk in einem landesweiten Referendum für die Unabhängigkeit entschieden, was die Souveränität und territoriale Integrität des Landes weiter untermauert.
Im März 2022 ordnete der Internationale Gerichtshof (IGH) Russland an, seine militärischen Operationen einzustellen – ein klares internationales Zeichen für die Rechtsverletzung gegenüber der Ukraine. Die UN-Generalversammlung verabschiedete zudem die Resolutionen ES-11/1 und ES-11/4, die Russlands Vorgehen verurteilen und die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft für die territoriale Integrität der Ukraine bekräftigen.
Daraus folgt: Die Argumentation mit „historischen Gebieten“ findet im Völkerrecht keine Stütze. Nach den geltenden Normen sind derartige Gebietsansprüche unbegründet und unvereinbar mit den Grundprinzipien der internationalen Beziehungen. Sie stellen vielmehr einen Versuch dar, Aggression zu legitimieren.
Diese Analyse verdeutlicht, wie wichtig die Einhaltung völkerrechtlicher Normen und Verpflichtungen in territorialen Fragen ist – besonders angesichts der Spannungen zwischen der Ukraine und Russland. Angesichts der internationalen Anerkennung der ukrainischen Souveränität und des entschlossenen Eintretens internationaler Organisationen für die territoriale Integrität von Staaten sind Russlands Behauptungen als Versuch zu werten, völkerrechtswidriges Handeln zu rechtfertigen.
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