Wenn ein Miteigentümer in Russland lebt: So teilen Sie eine Hausadresse in der Ukraine.
Probleme bei der Adressteilung von Immobilien in der Ukraine
Nach Angaben von Novyny.live: In der Ukraine stehen Eigentümer vor besonderen Herausforderungen, wenn sie für ein Gebäude eine separate postalische Anschrift beantragen. Ein häufiges Hindernis ist die fehlende Zustimmung eines Miteigentümers, der sich in Russland aufhält. Die Prozedur, aus einer gemeinsamen Adresse zwei eigenständige Hausanschriften zu machen, kann bis zu zwei Monate in Anspruch nehmen. Letztlich liegt die Entscheidungsgewalt allein beim Gericht, was die Lage für die betroffenen Eigentümer zusätzlich erschwert.
Ablauf der Adressteilung
Wie läuft das Verfahren konkret ab? Zunächst müssen alle Miteigentümer einen gemeinsamen Antrag beim Exekutivkomitee des örtlichen Rats oder beim Zentrum für administrative Dienstleistungen (ZNAPu) stellen. Nach einem positiven Beschluss des Komitees müssen sich die Antragsteller an einen staatlichen Registrar oder Notar wenden, um das Verfahren fortzusetzen.
Doch was tun, wenn ein Miteigentümer in Russland ist? In diesem Fall muss eine schriftliche Ablehnung des Exekutivkomitees eingeholt werden, da die erforderliche Zustimmung fehlt. Dies verlängert und verkompliziert den Prozess erheblich. Wie Jewgenij Kornijtschuk erläutert,
„dafür muss man beim Technischen Inventarisierungsbüro (BTI) oder einem privaten Unternehmen eine technische Bestandsaufnahme in Auftrag geben.“
Die wesentlichen Schritte der Adressteilung umfassen:
- die Einreichung des Antrags,
- die Vorsprache beim Registrar,
- die Ummeldung des Wohnsitzes.
Alle diese Etappen sind zeitaufwendig und erfordern erheblichen Aufwand, besonders wenn eine beteiligte Person nicht persönlich zustimmen kann. Diese Situation stellt Immobilienbesitzer vor große praktische Probleme, da sie alle gesetzlichen Vorgaben penibel einhalten müssen, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen.
Vor dem Hintergrund des Krieges und politischer Spannungen hat die Frage der Adressteilung für ukrainische Eigentümer eine besondere Dringlichkeit erhalten. Die verweigerte oder unmögliche Zustimmung eines in Russland lebenden Miteigentümers verzögert nicht nur die Adressteilung, sondern kann auch den Bezug von Wohn- oder Versorgungsleistungen beeinträchtigen. Dies unterstreicht, wie wichtig eine klare rechtliche Regelung von Eigentumsfragen in der aktuellen Ausnahmesituation für die ukrainischen Bürger ist.
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