Umsetzung der Zwangsevakuierung von Kindern in der Ukraine stockt: Ombudsmann gibt Dringlichkeitserklärung ab.
Hürden bei der Zwangsevakuierung von Minderjährigen
Nach Angaben von Espreso.tv: Der ukrainische Ombudsmann hat auf ernsthafte Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Zwangsevakuierung von Kindern hingewiesen. Dies geschieht, obwohl ein entsprechendes Gesetz bereits am 4. März 2023 in Kraft getreten ist, das solche Maßnahmen rechtlich ermöglicht. In seiner Stellungnahme forderte er die regionalen Militärverwaltungen nachdrücklich auf, sich umgehend auf Evakuierungsaktionen vorzubereiten, da bereits Fälle bekannt seien, in denen Kinder selbstständig Hilfe suchen. Die bisherigen Abläufe zeigen, dass die Behörden oft nicht rechtzeitig handeln.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Dringlichkeit: Ein 17-jähriger Jugendlicher wandte sich über die Hotline an die Behörden und wurde aus der Obhut der Organisation ‚Weißer Engel‘ evakuiert. Inzwischen lebt er mit seiner Mutter im Westen der Ukraine. Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig ein schnelles Eingreifen ist, wenn Kinder in Notlagen geraten.
Lage in der Oblast Dnipropetrowsk
Parallel dazu wurde in der Oblast Dnipropetrowsk eine obligatorische Evakuierung für die Ortschaften Wassylkiwka und Wyschtschetarassiwka angeordnet. Der Ombudsmann äußerte sich besorgt über die mangelhafte Arbeit der zuständigen Behörden und betonte:
„Obwohl wir seit dem 4. März dieses Jahres ein Gesetz haben, das die Zwangsevakuierung von Kindern erlaubt – selbst gegen den Willen ihrer Eltern oder Angehörigen –, sehen wir leider, dass die verantwortlichen Stellen ihrer Aufgabe manchmal schlicht nicht gewachsen sind.“
Er ergänzte, dass ihm mehrere Schreiben von regionalen Militärverwaltungen vorlägen. Darin werde mitgeteilt, dass man das Ende des Schuljahres abwarte, um dann mit der massenhaften Zwangsevakuierung oder zumindest mit der Unterstützung bei der Ausreise ukrainischer Bürger, insbesondere von Familien mit Kindern, zu beginnen. Die anhaltenden Schwierigkeiten verdeutlichen die komplexe Lage in der Ukraine, in der die Verwaltungen vor großen Herausforderungen beim Kinderschutz stehen. Das verabschiedete Gesetz liefert zwar die rechtlichen Instrumente, doch seine Umsetzung erfordert ein abgestimmtes Vorgehen auf allen Ebenen. Die Entwicklungen in der Oblast Dnipropetrowsk machen die dringende Notwendigkeit deutlich, sich den neuen Gegebenheiten anzupassen und die lokalen Verwaltungen zu mehr Aktivität zu bewegen, um die Sicherheit von Kindern und ihren Familien zu gewährleisten.
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