Ehe-Aus in der Ukraine: Welches Vermögen bleibt vom Gütertausch verschont?.
Wie der ukrainische Gesetzgeber die Vermögensaufteilung bei Scheidungen regelt
Nach Angaben von TSN.ua: In der Ukraine bestimmt das Familiengesetzbuch, was mit dem gemeinsamen Eigentum von Eheleuten im Trennungsfall passiert. Grundsätzlich haben beide Partner ein Anrecht auf die Aufteilung des Vermögens, das ihnen gemeinsam gehört. Entscheidend ist jedoch: Alles, was nur einem Ehegatten zusteht, wird bei einer Scheidung nicht aufgeteilt.
Laut Artikel 60 des ukrainischen Familiengesetzbuches gilt sämtliches Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, als gemeinschaftlich. Typische Beispiele hierfür sind:
- Fahrzeuge und technische Geräte;
- Einkünfte aus der Ehezeit;
- Möbel;
- Haushaltsgeräte und sonstige bewegliche Gegenstände;
- Guthaben auf Bankkonten sowie Ersparnisse;
- Unternehmen oder Anteile an Geschäften;
- Immobilien wie Wohnungen, Häuser oder Grundstücke, die während der Ehe gekauft wurden.
Allerdings gibt es auch Vermögenswerte, die nicht in die Aufteilung fallen. Dazu zählen:
- alles, was vor der offiziellen Eheschließung existierte;
- Vermögen, das während der Ehe durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurde;
- Gegenstände, die mit persönlichen Mitteln finanziert wurden;
- persönliche Gebrauchsgegenstände;
- Prämien, Auszeichnungen und Versicherungszahlungen, die auf persönlichen Verdiensten beruhen;
- Wohnraum, den ein Ehepartner während der Ehe privatisiert hat.
Neuerungen beim Scheidungsverfahren
In den kommenden Monaten wird es in der Ukraine möglich sein, die Ehe über die App „Diia“ zu lösen. Der Dienst befindet sich in der finalen Entwicklungsphase, und die Regierung hat bereits die nötigen rechtlichen Grundlagen geschaffen. Diese Innovation könnte den Scheidungsprozess und die damit verbundenen Formalitäten deutlich erleichtern.
Die Einführung der Scheidungsoption per „Diia“ ist ein bedeutender Fortschritt für die Verwaltungsvereinfachung in der Ukraine. Bürger, die ihre Ehe beenden möchten, könnten dadurch künftig auf viele Behördengänge verzichten, was den Zugang zu diesem Verfahren wesentlich komfortabler macht. Dennoch bleibt die Vermögensaufteilung ein zentrales Thema, das oft juristische Beratung erfordert – insbesondere bei der Abgrenzung von gemeinsamem und persönlichem Eigentum.
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