Erbschaftssteuer in der Ukraine: Wer zahlt nichts, wer zahlt 18 Prozent?.

Erbschaftssteuer in der Ukraine: Wer zahlt nichts, wer zahlt 18 Prozent?
Erbschaftssteuer in der Ukraine: Wer zahlt nichts, wer zahlt 18 Prozent?

Das Erbrecht in der Ukraine

Nach Angaben von Novyny.live: Die Weitergabe von Vermögen nach dem Tod eines Angehörigen unterliegt in der Ukraine klaren steuerlichen Regelungen. Die Erbschaftssteuer wird hier als Einkommensteuer (Prykhidnyi podatok fizychnykh osib – PFO) erhoben. Die entscheidende Frage für Erben ist die Höhe des Steuersatzes: Er kann 0 %, 5 % oder 18 % betragen. Die Zuordnung hängt maßgeblich vom Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ab.

Von der Steuer befreit, also mit einem Satz von 0 %, sind Angehörige der ersten und zweiten Verwandtschaftsstufe. Zur ersten Stufe zählen:

  • Eltern,
  • Ehepartner,
  • Kinder.

Als Verwandte zweiten Grades gelten:

  • Enkelkinder,
  • Großeltern,
  • Geschwister.

Für alle anderen Erben, die nicht zu diesen nahen Verwandten zählen, gilt ein Steuersatz von 5 %. Eine wichtige Ausnahme: Stammt die Erbschaft von einer Person, die nicht in der Ukraine steueransässig war (Nicht-Resident), steigt der Satz pauschal auf 18 % an. Diese Regelung soll Steuerflucht bei ausländischen Vermögen verhindern.

Steuern beim Verkauf geerbter Immobilien

Für den Weiterverkauf geerbten Eigentums gelten eigene Vorschriften. Der erste Verkauf einer geerbten Immobilie durch einen in der Ukraine ansässigen Erben ist von der Einkommensteuer befreit. Erfolgt jedoch ein zweiter Verkauf derselben oder einer anderen geerbten Immobilie, fällt eine Steuer von 5 % PFO plus ein weiterer Zuschlag von 5 % als Militärbeitrag an. Unabhängig davon bleibt der Verkaufserlös immer steuerfrei, wenn die Immobilie länger als drei Jahre im Eigentum stand – diese Frist gilt auch für geerbtes Eigentum.

Die ukrainischen Erbschaftsregelungen sind somit stark von familiären Bindungen geprägt. Für eine langfristige Vermögensplanung ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen sowohl bei der Annahme einer Erbschaft als auch bei einem späteren Verkauf zu berücksichtigen. Gesetzesänderungen oder wirtschaftliche Entwicklungen können diese Praxis zukünftig weiter anpassen.


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