Bekanntgabe des Beginns der ersten Tests für Bewerber um das Richteramt des Hohen Antikorruptionsgerichts.

Bekanntgabe des Beginns der ersten Tests für Bewerber um das Richteramt des Hohen Antikorruptionsgerichts
Bekanntgabe des Beginns der ersten Tests für Bewerber um das Richteramt des Hohen Antikorruptionsgerichts

Die Oberste Qualifikationskommission bereitet sich auf die Prüfung von Bewerbern für Richter am Hohen Antikorruptionsgericht vor

Die Oberste Qualifikationskommission der Richter plant, im November Tests für Bewerber um das Richteramt am Hohen Antikorruptionsgericht durchzuführen. Dies wird von der Pressestelle der VAKS mitgeteilt.

Die Kommission hat den Ablauf der ersten anonymen Tests für Bewerber um das Richteramt des VAKS im Rahmen der Qualifikationsprüfung festgelegt:

  • 11. November - Test zur kognitiven Leistungsfähigkeit;
  • 14.-15. November - Test zu allgemeinen Rechtskenntnissen und spezifischem Wissen des Gerichts.

Teilnehmer, die den Test zur kognitiven Leistungsfähigkeit nicht bestehen, können nicht am Test zu allgemeinen Rechtskenntnissen und spezifischem Wissen des Gerichts teilnehmen.

Zudem hat die Kommission eine Mindestpunktzahl für den Test zu allgemeinen Rechtskenntnissen und spezifischem Wissen des Gerichts festgelegt, die 112,5 von maximal 150 Punkten beträgt. Die Mindestpunktzahl für den Test zur kognitiven Leistungsfähigkeit bleibt unbestimmt, sollte jedoch mindestens 75% gemäß dem ukrainischen Gesetz über die Gerichtsorganisation und den Richterstatus betragen.

Beschaffung von Dienstwohnungen für VAKS-Richter

Im Jahr 2025 plant das Hohe Antikorruptionsgericht rund 60 Mio. UAH für den Kauf von Dienstwohnungen für neu ernannte Richter des VAKS und des VAKS-Berufungskollegiums bereitzustellen.

Der Leiter des Apparats des Hohen Antikorruptionsgerichts, Bohdan Kryklivenko, informierte am 27. September den Ausschuss des ukrainischen Parlaments für Rechtsfragen, dass der Kauf von Dienstwohnungen in Artikel 13 des Gesetzes über das Hohe Antikorruptionsgericht vorgesehen ist. Richtern des VAKS oder des VAKS-Berufungskollegiums, die keine eigene Unterkunft haben, wird für die Dauer ihres Dienstes eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt. Diese Unterkunft gehört dem Staat und kann nicht privatisiert werden.

Änderungen im staatlichen Antikorruptionsprogramm

In naher Zukunft könnte die Regierung den Entwurf von Änderungen am staatlichen Antikorruptionsprogramm unter Berücksichtigung neuer Realitäten im Kriegszustand genehmigen.


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