Ukraine verschärft Sanktionen: Höhere Strafen für Schwarzarbeit und Lohnverzug.
Neue Regelungen im ukrainischen Arbeitsrecht ab 2026
Nach Angaben von Novyny.live: Seit Jahresbeginn 2026 gilt in der Ukraine ein höherer Mindestlohn von 8.647 Hrywnja. Diese Anhebung zieht automatisch deutlich erhöhte Geldbußen für Verstöße gegen das Arbeitsrecht nach sich. Betroffen sind insbesondere Schwarzarbeit, verspätete Lohnzahlungen und der Schutz von mobilisierten Arbeitnehmern.
Die neuen Sanktionen sehen nun vor: Für illegale Beschäftigung ohne Vertrag werden zehn Mindestlöhne fällig – umgerechnet 86.470 Hrywnja. Für Einzelunternehmer der vereinfachten Steuergruppen 1–3 kann eine Wiederholungstat sogar mit dem 30-fachen Mindestlohn (259.410 Hrywnja) geahndet werden. Bei Lohnverzug von über einem Monat droht eine Strafe in Höhe von drei Mindestlöhnen (25.941 Hrywnja). Die Nichtzahlung von Zuschlägen für Wochenend- und Feiertagsarbeit kostet zwei Mindestlöhne (17.294 Hrywnja). Wer die Garantien für eingezogene Arbeitnehmer missachtet, riskiert eine Strafe von vier Mindestlöhnen (34.588 Hrywnja). Diese drastischen Erhöhungen sollen abschreckend wirken.
Häufige Verstöße mit teuren Folgen
Zu den häufigsten Vergehen, die nun teuer zu stehen kommen, zählen:
- Beschäftigung ohne einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag;
- Anstellung auf einer Halbtagsstelle bei tatsächlich geleisteter Vollzeitarbeit;
- Missbrauch von Verträgen mit flexibler Arbeitszeit;
- Auszahlung von Löhnen „in der schwarzen Kasse“ (Barzahlung ohne Meldung);
- Nichteinhaltung der gesetzlichen Lohnzahlungstermine.
Das Gesetz schreibt vor, dass Gehälter mindestens zweimal monatlich ausgezahlt werden müssen. Der Abstand zwischen den Zahlungen darf 16 Kalendertage nicht überschreiten, und die Auszahlung muss spätestens sieben Tage nach Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums erfolgen.
Die verschärften Sanktionen sind Teil einer breiteren Initiative zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Sie zielen darauf ab, die Schattenwirtschaft einzudämmen und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen. Für Arbeitgeber wird die Einhaltung des Arbeitsrechts damit deutlich kostenintensiver, während Arbeitnehmer von einem verbesserten Schutz profitieren sollen.
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